tag:blogger.com,1999:blog-4757477673572382794.post5983434194653315381..comments2024-03-28T23:00:15.259+01:00Comments on Scholastiker: Tod und Organtransplantation Scholastikerhttp://www.blogger.com/profile/03891052412681328454noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-4757477673572382794.post-70613863893202338782020-01-29T12:23:21.672+01:002020-01-29T12:23:21.672+01:00Eine Ausschlussbehauptung Oderbergs möchte ich wid...Eine Ausschlussbehauptung Oderbergs möchte ich widerlegen, wonach "nur" die Philosophie, bzw. die Metaphysik in der Lage seien, zu bestimmen, was der Tod ist, denn ich denke, daß es möglich ist, interdiziplinär zu den naturrechtlich relevanten Schlüssen zu kommen, freilich auf Grundlage des (aristotelischen/thomistischen) Naturrechts. Es gibt überraschenderweise auch prominente Schützenhilfe aus der Physik und zwar vom Physik-Nobelpreisträger Erwin Schrödinger ("Schrödingers Katze"):<br /><br />Dr. Paolo Bavastro hielt im Jahre 2007 einen erhellenden Vortrag über das Thema "Leben und Tod aus der Sicht der Physik":<br /><br />“…E. Schrödinger, der Vater der Quantenmechanik, hatte 1944 die Fragen gestellt: 'Wie lassen sich die Vorgänge in Raum und Zeit, welche innerhalb der räumlichen Begrenzung eines lebenden Organismus vor sich gehen, durch die Physik und die Chemie erklären?' <br /><br />'Was ist das Kennzeichen des Lebens?' <br /><br />Seine Antwort: 'Wenn es fortwährend etwas tut, sich bewegt, mit der Umwelt Stoffliches austauscht usw. und zwar während einer viel längeren Zeit, als wir unter gleichen Bedingungen von einem unbelebten Stück Materie erwarten, dass es in Bewegung bleibe. Damit verschwindet die ganze Körperhaftigkeit, und übrig bleibt ein totes, träges Stück Materie… Der Physiker nennt dies den thermo-dynamischen Gleichgewichtszustand oder den Zustand maximaler Entropie”<br /><br />Das “Kennzeichen des Lebens” sei der Widerstand, den es dem Niedergang entgegensetzt – nicht seine Fähigkeit, sich zu reproduzieren, zu wachsen, sich zu entwickeln, sondern dass es in der Lage ist, für eine so lange Zeit “in Bewegung zu bleiben”. <br /><br />Der Kunstgriff, den Tod des Individuums abzuwehren, liegt nach Schrödinger in der “eigentümlichen Anordnung der Moleküle, für die die gewöhnlichen Gesetze der Physik nicht gelten”.<br /><br />Solange ein Mensch, ein Organismus, lebt, gelten für ihn die gewöhnlichen Gesetze der Physik nicht; er entzieht sich dem Zerfall, er befreit sich von der Entropie, er entzieht sich dem Gleichgewicht mit der Umgebung: Erst im Tod, nach “Abschluss” des Sterbeprozesses gelten die Gesetze der Physik, der Entropie: Der Organismus zerfällt, die Organe lösen sich auf, ein thermodynamisches Gleichgewicht wird angestrebt.<br /><br />Nach dem zweiten Hauptsatz der Thermodynamik, also unter rein physikalischen Betrachtungen, ist der Mensch im Hirnversagen ein Lebender! Wir können Organe eines Menschen im Hirnversagen deshalb funktionsfähig transplantieren, weil sich ein solcher Spender noch nicht dem Zustand der Entropie “verfallen” ist, also noch lebt!<br /><br />Halten wir also an dieser Stelle in aller Deutlichkeit fest: Es handelt sich bei den sogenannten “Hirntoten” biologisch, phänomenologisch, physikalisch und nicht zuletzt sprachlich um lebende Menschen! Es sind schwerstkranke, sterbende Menschen, ein Sterbender ist aber ein noch lebender Mensch.…"*<br /><br />*Das Exzerpt ist entnommen aus INTRINSIS.de "Leben und Tod aus Sicht der Physik" > https://intrinsis.de/2016/09/21/leben-und-tod-aus-sicht-der-physik/INTRINSIShttps://intrinsis.de/author/intrinsis/noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4757477673572382794.post-60494100607570093752020-01-29T12:16:34.318+01:002020-01-29T12:16:34.318+01:00"...man muss Menschen töten, um ihre Organe z..."...man muss Menschen töten, um ihre Organe zur Transplantation zur Verfügung zu haben. Dies verstößt jedoch gegen die Regeln der postmortalen Organspende, wonach Organe nur von Toten verpflanzt werden dürfen. ..."<br /><br />Der Summa von David Oderberg ist also vollumfänglich zuzustimmen, wenn er zu dem Schluss kommt: <br /><br />"Auf jeden Fall handelt es sich derzeit bei jeder Organspende einer als Hirntod, bzw. Herztod erklärten Person um die Tötung eines Menschen durch einen anderen Menschen, im Allgemeinen durch einen Arzt. Wer bei einer solchen Tötung mitwirkt, ob als Empfänger eines für Tod erklärten Menschen oder als medizinische Hilfskraft, beteiligt sich an der Tötung eines Menschen."<br /><br />Weiters stellt Oderberg fest: <br /><br />"Ob es sich um eine gewollte oder eine ungewollte Tötung handelt ist moralisch relevant, spielt aber in diesem Zusammenhang eine untergeordnete Rolle."<br /><br />Aus dem weiter unten genannten Grund möchte ich aber doch erwähnt wissen, dass es nicht nur moralisch sondern juristisch relevant ist, ob es sich um eine gewollte oder ungewollte Tötung handelt, denn das Gesetz ist hier eindeutig: <br /><br />In der Rechtsprechung existiert der Unterschied zwischen "Totschlag"und "Mord". Mord unterliegt nicht der Verjährung, aber Totschlag unterliegt der Verjährung > https://www.verjaehrungsfristen.org/totschlag/ und zwar je nach Massgabe des Strafmasses, zwischen 10 und 30 Jahren, weshalb ich genau an diesem Punkt das Gezerre um die Auslegung des Todeszeitpunktes sehr gut nachvollziehen kann. <br /><br />Sollte nämlich ein "Arzt"* aufgrund des (künftigen) Oderberg-Konsens einem Menschen Organe entnehmen, muss er ihn zwangsläufig töten und zwar zum Zweck der Verpflanzung in einen anderen Menschen zu wiederum dessen Lebensverlängerung, was wiederum den "Arzt" nicht nur zum Bruch seines Hippokratischen Eides > https://intrinsis.de/hippokratischer-eid/ brächte, was ihn - nebenbei bemerkt - zwingend in die Ehrlosigkeit eines "Quacksalbers" entliess, sondern vielmehr dem Arm des Gesetzes zuführen muss. Justitia wird dann entscheiden, ob der § 211 StGB > https://dejure.org/gesetze/StGB/211.html zum Ansatz kommt, wonach festgestellt werden muss, ob der "Arzt"* "aus (...) Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken", gehandelt hat oder ob §212 StGB (Totschlag) > https://dejure.org/gesetze/StGB/212.html in Betracht zu ziehen sei mit den erwähnten Verjährungsfristen.INTRINSIShttps://intrinsis.de/author/intrinsis/noreply@blogger.com