Samstag, 10. Dezember 2016

Einwände gegen die Theorie der Doppelwirkung



In der klassischen aristotelisch-scholastischen Ethik und in der Naturrechtsethik kommt die Theorie der doppelten Wirkung überall dort zur Anwendung, wo eine Handlung zwei Wirkungen hat. Dabei ist die eine Wirkung beabsichtigt, die andere hingegen nicht, doch die gute und beabsichtigte Wirkung ist nicht möglich, ohne die sie begleitende negative und nicht beabsichtigte Wirkung. Gegen diese Theorie werden schon seit langem einige Argumente vorgetragen, die diese Theorie untergraben sollen. Die bekanntesten Argumente gegen die Theorie der Doppelwirkung haben ein konsequentialistisches Moralverständnis zur Voraussetzung, eine Theorie also, nach der allein die maximal positive Wirkung moralisch relevant ist.






Die Argumente gegen die Theorie der Doppelwirkung gehen davon aus, dass dieser Theorie drei handlungstheoretische Unterscheidungen zugrunde liegen, die aber keine „trennscharfe Linie zu ziehen [vermögen] zwischen ethisch kategorisch unzulässig und ethisch zulässigen Handlungen.“ (M.Quante, D. Schweikard in: Grundkurs Ethik 2. Anwendungen. Paderborn: mentisVerlag) Dabei handelt es sich um die Unterschiede zwischen aktiv und passiv, tun und unterlassen, sowie beabsichtigen und in Kauf nehmen. Nach Auffassung der Kritiker der Theorie der Doppelwirkung setzen Verteidiger dieser Theorie offenbar voraus, dass aus diesen Unterschieden direkt folgt, ob eine Handlung moralisch unzulässig oder zulässig ist. Doch das ist ein Missverständnis.



Aus dem Unterschied zwischen Aktiv und Passiv folgt tatsächlich nicht, ob eine Handlung moralisch erlaubt ist oder nicht. Das wird auch von keinem Vertreter der Theorie der Doppelwirkung behauptet. Man kann dadurch, dass man sich passiv verhält, obwohl ein aktives Eingreifen gefordert wäre, ebenso einen Schaden anrichten und sich moralisch verfehlen, als wenn man durch eine aktive Tätigkeit einen Schaden anrichtet. Für sich genommen folgt aus dem Unterschied von passiv und aktiv keine moralische Bewertung. Das Argument verfehlt also seine Absicht, die klassische Ethik zu widerlegen. Das Gleiche gilt auch für die beiden anderen Gegensatzpaare.



Der Unterschied von Tun und Unterlassen ist als solcher nicht geeignet, eine moralische Bewertung abzugeben. Ob ich jemanden ertrinken lasse obwohl ich gut in der Lage bin, dem Ertrinkenden zu helfen oder ob ich eine Person in den Fluss stoße im Wissen darum, dass sie nicht oder sehr schlecht schwimmen kann, macht keinen wesentlichen Unterschied, zumindest nicht in moralischer Hinsicht. Juristisch würden beide Fälle wohl unterschiedlich bewertet.



Was in diesen Argumenten gegen die Theorie der Doppelwirkung vergessen wird, ist der zentrale Aspekt für die moralische Beurteilung, nämlich die Verpflichtung zur Handlung. Wo es eine Handlungspflicht gibt, z.B., wenn ich als guter Schwimmer einen Ertrinkenden sehe, der um Hilfe ruft, unterscheidet sich eine Unterlassung in der moralischen Beurteilung nicht grundsätzlich von einer aktiven Tötung.



Die Kritik an der moralischen Unterscheidung zwischen Handeln und Unterlassen richtet sich gegen die Auffassung der klassischen Ethik, dass dieser Unterschied ein intrinsischer ist. Der Kritiker behauptet, dass nur die Folgen oder Wirkungen von Bedeutung sind, nicht jedoch, dass es in sich einen Unterschied gibt zwischen einer Handlung und einer Unterlassung. Wenn nämlich nur die Folgen, die Konsequenzen zählen, macht es keinen Unterschied, ob ich eine Person ertrinken lasse, selbst dann, wenn ich Nichtschwimmer bin und nichts tun kann, ohne mein Leben selbst auf Spiel zu setzen, oder ob ich eine Person ins Wasser stoße mit der Absicht, sie zu töten. Das Ergebnis, die Konsequenzen sind nämlich in beiden Fällen die Gleichen und deshalb moralisch in gleicher Weise zu beurteilen.



Oft wird der Begriff der Unterlassung bei den Kritikern (so auch bei Quante und Schweikard) unklar gefasst, obwohl eine klare Bestimmung möglich ist. Etwas ist im moralischen Sinne eine Unterlassung genau dann, wenn es etwas gibt, dass gesollt ist. Nur nichts zu tun, ist keine Unterlassung. Es muss eine Verpflichtung zur Handlung geben, damit man von einer Unterlassung im moralisch relevanten Sinne reden kann. Der Unterscheidung von Tun und Unterlassen liegt nämlich ein anderer Unterschied zugrunde, der auch zentral ist für die Theorie der Doppelwirkung, nämlich der Unterschied zwischen Handlungs- und Unterlassungspflichten.



Ich werde später mehr zu diesem Unterschied sagen. Hier nur so viel: Unterlassungspflichten können von jedem gefordert werden, Handlungspflichten hingegen setzen einen Können voraus. Keinem anderen Menschen zu schaden, nicht zu stehlen, nicht zu lügen usw. sind Unterlassungspflichten, die jeder einhalten kann. Und deshalb sind diese Pflichten universell. Einen Ertrinkenden zu retten setzt hingegen voraus, dass ich dazu in der Lage bin.



Wenn man dies nun auf die Theorie der Doppelwirkung anwendet, dann bedeutet dies in Bezug zu dem klassischen Beispiel der Verabreichung von Morphium zur Schmerzstillung mit der negativen Folge, dass der Patient früher stirbt: Der Arzt hat die positive Pflicht, die Leiden des Patienten zu mindern. Diese Verpflichtung lässt sich nicht anders realisieren als dadurch, dass das Leben des Patienten vermutlich verkürzt wird. Doch dies ist nicht beabsichtigt. Der Arzt hat hingegen keine positive Pflicht, das Leiden des Patienten durch den Tod zu beenden und ihm eine Überdosis Morphium zu geben mit der Absicht, den Patienten zu töten. Vielmehr hat er die Unterlassungspflicht, den Patienten nicht zu töten. Daher ist die aktive Tötung des Patienten in jedem Fall moralisch verwerflich, weil es in keinem Fall eine Handlungspflicht zur Tötung des Patienten gibt. Es gibt aber eine Handlungspflicht für den Arzt, dass Leiden des Patienten zu mindern, soweit ihm dies möglich ist.



Es ist hier noch sehr viel mehr zu sagen erforderlich, um nur einigermaßen das Thema zu umreißen. Auch die kantische, deontologische Ethik bestreitet zumindest praktisch die Theorie der Doppelwirkung, denn die Verkürzung des Lebens ist für einen kantischen Ethiker in jedem Fall und unter allen Umständen verboten, was konkret bedeutet, er kann dem Patienten kein Morphium verabreichen. Wichtig wäre auch in diesem Zusammenhang die Unterscheidung zwischen Intention (Absicht) und Vorhersehbarkeit, ein Unterschied, der von den Kritikern der Theorie der Doppelwirkung oft nicht gemacht wird. Der Arzt sieht vorher, dass die Verabreichung von Morphium das Leben des Patienten verkürzt, aber es ist nicht seine Absicht. Natürlich ist die Absicht einer Person nicht eindeutig objektivierbar, aber das ist auch nur im juristischen Sinne ein Problem. Moralisch ist es verwerflich, wenn der Arzt Morphium spritzt mit der Absicht, das Leben des Patienten zu verkürzen, selbst dann, wenn dies keine andere Person mitbekommt. Zu all dem später einmal mehr.


1 Kommentar:

  1. Lieber Scholastiker,
    können Sie Literatur zu dem Thema Doppelwirkung empfehlen, die sich in einer wissenschaftlichen Arbeit zitieren lassen?
    Vielen lieben Dank

    AntwortenLöschen