Mittwoch, 21. Oktober 2020

Sozialphilosophische Prinzipien: Gemeinwohl und Corona-Pandemie


 Ziel des Staates und aller staatlichen Maßnahmen ist das Gemeinwohl. Die Definition des Gemeinwohls lautet:

 Das Gemeinwohl ist die Gesamtheit der Bedingungen, durch die der Möglichkeit nach alle Glieder eines Staates frei und selbständig ihr irdischen Glück erreichen können.

 

Das Gemeinwohl sollte in Übereinstimmung stehen mit dem Wohl des Einzelnen, der Familien und der Gemeinden, bzw. mit den Gliedgemeinschaften, die zu einem Staat gehören. Da dies nicht immer leicht zu realisieren ist, kommt hier ein weiteres Prinzip zur Anwendung, das auf das Engste mit dem Gemeinwohl verbunden ist, das Subsidiaritätsprinzip. Nach dem Subsidiaritätsprinzip darf eine höherstehende Gesellschaft einer niedriger stehende Gemeinschaft keine Aufgaben abnehmen, die diese selbst erledigen kann. Im Staatsaufbau unseres Landes kommt dies zum Ausdruck durch die Gliederung: Bundesstaat, Länder, Kreise und Gemeinden. Das Subsidiaritätsprinzip hat eine außerordentlich große und kaum zu überschätzende Bedeutung für die Verwirklichung des Gemeinwohls. Eingriffe des Bundesstaates in die Aufgaben der Länder oder Gemeinden, aber auch Eingriffe der Länder und Gemeinden in die Aufgaben der Familien stellen daher immer eine schwere Verletzung des Gemeinwohls dar, sofern diese nicht von sich aus um die Hilfe der höheren Gliederung bitten. Deshalb lässt sich sagen, dass das Subsidiaritätsprinzip wesentlich der Verwirklichung des Gemeinwohls dient. Totalitäre Staaten sind häufig allein daran erkennbar, dass sie das Subsidiaritätsprinzip missachten.

 

Bei der Corona-Pandemie handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die vermutlich gefährlicher ist als eine durchschnittliche Grippewelle. Da zum Gemeinwohl die Bewahrung und Erhaltung der Gesundheit der Menschen eines Gemeinwesens gehört, ist es Aufgabe des Staates und seiner Gliederungen, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Ausbreitung der Krankheit verhindern oder zumindest deutlich einschränken. Hierbei ist unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips eine abgestufte Verantwortung der staatlichen Gliederungen erforderlich, wobei der Bundesstaat den Rahmen festlegen kann, der dann in den Ländern, Kreisen und Gemeinden weiter ausgearbeitet werden kann.

 

Das Gut der Gesundheit steht sehr hoch, da viele andere Güter davon abhängen. Wer nicht gesund ist, kann seiner Arbeit, seinen täglichen Verpflichtungen und der Sorge für die Familie nicht nachgehen. Allerdings steht das Gut der Gesundheit neben vielen anderen Gütern, die für das Gemeinwohl eines Landes und der Familien von Bedeutung sind. Daher ist eine angemessene Abwägung der verschiedenen Güter (nicht der „Interessen“, wie heute oft im Sinne eines liberalen Individualismus gesagt wird) von großer Bedeutung für Entscheidungen der politisch Verantwortlichen, wenn es um die Gesundheit der Menschen eines Gemeinwesens geht.

 

Ein allgemeiner Lockdown bei einer schweren Infektionsgefahr ist das wohl weitgehendste Mittel zur Verhinderung der Ausbreitung eines Virus. Zu Beginn der Covid-19 Pandemie wurde dieses Mittel von der Bundesregierung ergriffen. Ob diese Maßnahme angemessen war oder übertrieben, lässt sich im Nachhinein leichter entscheiden als zum Zeitpunkt, als diese Maßnahme ergriffen wurde. Zum damaligen Zeitpunkt gab es zahlreiche Indikatoren, die auf eine extreme Gefahr durch das Virus hinwiesen (China, Italien etc.) und zumindest die harten Maßnahmen der Regierung verständlich machen.

 

Je länger ein Lockdown anhält, desto schwerwiegender werden die Folgen für die gesamte Gesellschaft und für das Gemeinwohl. Millionen von Menschen konnten nicht mehr ihrer Arbeit nachgehen und das Einkommen für ihre Familien erwirtschaften. Zahlreiche Unternehmen mussten ihre Tätigkeit einstellen und konnten keinen Umsatz generieren und viele dieser Unternehmen haben inzwischen Konkurs anmelden müssen. Weitere Folgen sind bekannt und haben zu einer erheblichen, bisher nicht gekannten Reduktion des Bruttoinlandsvermögens geführt und werden auch weiterhin und noch über Jahre Folgen nach sich ziehen, die zu einer zumindest partiellen Verarmung des Volkes führen könnten.

 

Daher ist eine weitere Verlängerung oder die derzeit diskutierte Wiedereinführung eines allgemeinen oder regionalen Lockdowns von Seiten der Befürworter begründungsbedürftig. Gründe für solche Maßnahmen müssen in dem Nachweis bestehen, dass andere Maßnahmen nicht ausreichend sind und dass nur ein Lockdown das Gemeinwohl sicherstellt.

 

Nachdem was mittlerweile über das Covid-19 Virus bekannt ist, ist dieses weit weniger gefährlich als zu Beginn der Pandemie angenommen wurde. Die Gefahr einer Überlastung der Krankenhäuser, die als Begründung für den Lockdown zu Recht angeführt wurde, ist nicht eingetreten und auch jetzt nicht absehbar. Die Auslastung der Intensivbetten liegt derzeit nach Angaben des RKI bei etwa 70%. Davon sind nur ein sehr geringer Prozentsatz Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind (aktuell etwa 900 Patienten, davon ca. 50 mit Beatmung). Es gibt weitere empirische Daten, die bestätigen können, dass die Gefahren der Pandemie derzeit gut beherrschbar sind und keine allgemeine Bedrohung der Gesundheit der gesamten Bevölkerung darstellen. Diese Zahlen könnten erheblich klarer werden, wenn die Medien sich entschließen könnten, statt der täglich aufgelisteten Neuinfektionen auch die Zahl der tatsächlich Erkrankten zu nennen. Nach den Angaben, die man mit ein wenig Mühe auf der Website des RKI nachlesen kann, zeigen viele Menschen überhaupt gar keine Symptome oder nur leichte bis mittelschwere Symptome der Krankheit.

 

Es ist die Aufgabe der Regierung und der untergeordneten staatlichen Gliederungen diese Daten abzuwägen und in Hinsicht auf das Gemeinwohl ernsthaft zu prüfen. Was selbst ein Laie mit wissenschaftstheoretischen Kenntnissen feststellen kann ist, dass weder ein lokaler noch ein regionaler Lockdown sinnvoll ist. Dies gilt m.E. auch für Berchtesgaden, wo der Anteil der tatsächlich Erkrankten, trotz der hohen Infektionszahlen, erstaunlich niedrig ist.

 

Schwerwiegende Maßnahmen für die gesamte Bevölkerung einer Region oder gar des ganzen Landes zu ergreifen, wenn die Neuinfektionen bei über 50 auf 100.000 Einwohner liegen, kann nicht dem Gemeinwohl entsprechen. Denn 50 oder auch 100 Personen, die erkrankt sind, behindern 99.900 Personen daran, ihr Leben selbständig zu führen, arbeiten zu gehen, ihren alltäglichen Verpflichtungen nachzukommen, ihre Familien zu versorgen, ihre Kinder zur Schule zu schicken usw. Die Verhältnismäßigkeit, die ein Kriterium für das Gemeinwohl darstellt, ist hier nicht gewahrt, zumal nicht klar ist, wie viele dieser Neuinfizierten tatsächlich erkrankt sind. Es gibt viele andere Maßnahmen, insbesondere die Isolation der Infizierten und der Personenkreise, die besonders durch eine Infektion gefährdet werden, sowie die bereits bekannten Maßnahmen des Abstandhaltens und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in allen geschlossenen öffentlichen Räumen. Solche Maßnahmen beeinträchtigen das Gemeinwohl nur gering und sind, konsequent angewendet, vermutlich nicht weniger wirkungsvoll wie ein kompletter Lockdown. Sollte sich dann zeigen, dass die Auslastung der Intensivbetten deutlich zunimmt und die Gefahr einer Überlastung entsteht, kann immer noch ein Lockdown angeordnet werden. Niemand käme auf die Idee, den Straßenverkehr zu verbieten, wenn die Zahl der Verkehrstoten zunimmt, da der Straßenverkehr bzw. die Mobilität für das Gemeinwohl von außerordentlich großen Wert sind. Noch deutlich höher ist das Wert der Arbeit und der wirtschaftlichen Entwicklung für ein Land.

 

Warum die Politiker zusammen mit den Medien derzeit Angst verbreiten und sich mit der Forderung nach weiteren Einschränkungen der Freiheit übertreffen, lässt sich nur mutmaßen. Im Sinne des Gemeinwohls wäre eine Beruhigung der Bevölkerung. Angst ist stets ein schlechter Ratgeber, wird aber von totalitären Staaten angewendet, um ihre Politik durchzusetzen. Jedenfalls scheint dabei nicht das Gemeinwohl der bestimmende Grund zu sein.

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