Samstag, 17. März 2012
"Nachgeburtliche Abtreibung"
Verschiedene Presseorgane berichteten in den vergangenen Tagen über einen Beitrag im "Journal for Medical Ethics" von zwei australischen Philosophen, die in der genannten Zeitschrift unter dem Titel "After-birth abortion: why should the baby live?" sich für eine Tötung von Neugeborenen auch in den ersten Tagen oder Wochen nach der Geburt aussprachen. Für die Medien ist dieser Beitrag sicher etwas Neues, doch in philosophischen Fachzeitschriften und Büchern wird schon seit Jahrzehnten ähnliches diskutiert. Bekanntester Vertreter in dieser Richtung in der australische Philosoph Peter Singer der auch in Deutschland Anhänger hat, wenn diese auch weniger radikal als Singer sind, allerdings in den Prinzipien übereinstimmen. Genannt seien hier nur der Düsseldorfer Ethiker Dieter Birnbacher oder Norbert Hoerster aus Mainz.
Ich will hier nicht in den Chor der Empörten einstimmen, sondern mich nur mit der philosophischen Argumentation der beiden Autoren, Alberto Giubilini und Francesca Minerva, auseinandersetzen.
Zunächst ist es erstaunlich, dass die Autoren ein Argument aufgreifen, das üblicherweise von Pro-Life Aktivisten vertreten wird, nämlich, dass Neugeborene und Föten moralisch gleichrangig sind. Allerdings wird dieses Argument von den beiden Autoren falsch dargestellt. So heißt es in dem Aufsatz: Beide, Föten und Neugeborene sind menschliche Wesen und potentielle Personen...". Falsch ist hier, dass es "potentielle Personen" sein sollen.
Was ist eine Person? Die seit Boetius geläufige Definition, die auch heute weitgehende Akzeptanz findet, lautet: Person ist eine rationale (geistige) Substanz". Trifft dies zu, dann ist jemand entweder eine Person oder nicht. Potentiell ist die Fähigkeit zur Ausübung bestimmter Vermögen, z.B. zum Denken. Ein Fötus oder ein Neugeborenes denken nicht, aber das gilt auch von einem Menschen in Narkose oder im Schlaf. Und genau hier liegt das Problem der Autoren.
Im oben angeführten Zitat heißt es nämlich weiter: "Wir verstehen 'Person' als ein Individuum, das in der Lage ist, der eigenen Existenz Bedeutung beizumessen, etwa dass die Aberkennung dieser Existenz für sie einen Verlust darstellt (...) Lediglich ein menschliches Wesen zu sein, ist somit kein Grund, jemandem das Recht auf Leben zuzuschreiben (...) etwa Embryonen in der Stammzellforschung, abgetriebenen Föten, Kriminelle, die zur Todesstrafe verurteilt sind".
Was ist das Problem dieser Aussagen? Es besteht darin, dass man den Personenbegriff über das Vorhandensein bestimmter Fähigkeiten definiert. Darin liegt die Überstimmung in zahlreichen modernen ethischen Debatten und hier unterscheiden sich die beide Autoren nicht von den anderen genannten Philosophen, die eine utilitaristische oder konsequentialistische Ethik vertreten, die auch dem Beitrag der beiden australischen Autoren zugrunde liegt.
Eine Definition der Person über eine Fähigkeit oder Eigenschaft ist letztlich immer willkürlich. Unterschiede gibt es hier nur bezüglich der für die Definition verwendeten Eigenschaft oder Fähigkeit. Eigenschaften und Fähigkeiten können aber wechseln, sie können vorhanden sein oder nicht, sie können vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt sein. Das Gleiche gilt aber nicht von der Wesenheit.
Die Wesenheit ist das Fundament aller Eigenschaften und Fähigkeiten, denn diese folgen aus der Wesenheit. Zum Wesen des Menschen gehört die Sprachfähigkeit, denn diese folgt aus der Rationalität des Menschen. Doch die Beeinträchtigung dieser Fähigkeit bedeutet nicht, dass es sich nicht um einen Menschen handelt. Bei einem Regenwurm kann die Sprachfähigkeit nicht beeinträchtigt sein, denn sie gehört nicht zu seinem Wesen. Ohne die Anerkennung von Wesenheiten ist letztlich überhaupt keine angemessene Erkenntnis der Wirklichkeit möglich und noch viel weniger einer Ethik. Doch seit Jahrhunderten versuchen Philosophen alles, um Wesenheiten in ihren Theorien zu vermeiden. Warum wohl?
Doch nichts scheint in der heutigen ethischen Diskussion (wie natürlich auch in Ontologie und Metaphysik) mehr umstritten, als die Verteidigung von Wesenheiten, der Essentialismus. Doch nur dessen Anerkennung in der Philosophie kann letztlich garantiere, dass Menschen auch wie Menschen behandelt werden, dass ihnen ein Lebensrecht "zuerkannt" wird, unabhängig vom Vorhandensein bestimmter Fähigkeiten, Leistungen oder Eigenschaften.
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