Samstag, 22. Oktober 2016

„Terror“ – Die Theorie der doppelten Wirkung



In meinem vorherigen Beitrag über den Film „Terror – Ihr Urteil“ war ich nicht auf eine naturrechtliche Argumentation eingegangen, die eine mögliche Rechtfertigung für den Abschuss des Flugzeugs durch den Bundeswehrpiloten geben könnte. Jetzt hat Pater Engelbert Recktenwald, ein Priester der Priesterbruderschaft St. Petrus (FSSP) in der katholischen Tageszeitung DIE TAGESPOST genau diese Rechtfertigung geliefert. Er argumentiert dafür, dass der Abschuss des Passagierflugzeugs mit 167 Passagieren und einem Terroristen an Bord gerechtfertigt ist, weil nicht die Tötung der unschuldigen Menschen beabsichtigt ist, sondern die Rettung der 70.000 Menschen im Stadion und die Tötung der 167 Passagiere nur eine unbeabsichtigte Folge. Ich möchte diese Argumentation des Paters prüfen.






Zunächst einige Worte zur Erläuterung der Theorie der Doppelwirkung in der Ethik. Diese Theorie stammt von Thomas von Aquin und wurde in der scholastischen Philosophie bis in die Gegenwart hinein weiterentwickelt. Thomas erwähnt diese Theorie im Zusammenhang mit der Selbstverteidigung, bei der ein Angreifer durch die Abwehrmaßnahmen des Verteidigers unbeabsichtigter Weise zu Tode kommt. In diesem Fall, so Thomas, handelt es sich nicht um einen Verstoß gegen das Tötungsverbot. Die moralisch gute Absicht das Leben zu retten kann dazu führen, dass der Angreifer getötet wird, was allerdings vom Verteidiger nicht beabsichtigt sein darf.



Das Prinzip der doppelten Wirkung hat sogar Eingang gefunden in verschiedene Gesetze und wird heute in zahlreichen Fällen angewandt. Ein Standardbeispiel ist die Schmerzbekämpfung mit Morphium bei Schwerstkranken, die im Sterben liegen, obwohl bekannt ist, dass die Morphiumgabe das Leben des Patienten erheblich verkürzen kann.



Es gibt vier Kriterien, die notwendigerweise erfüllt sein müssen, damit eine Handlung zugleich gute und negative Wirkungen hat (D. Oderberg: Moral Theory. A Non-Consequentialist Approch, S. 90f.).



1.     1. Die beabsichtigte Handlung muss in sich selbst gut oder zumindest neutral sein.

2.     2. Die gute Wirkung der intendierten Handlung muss zumindest ebenso unmittelbar aus der Handlung folgen, wie die schlechte Wirkung. Dies ist nicht zeitlich gemeint, sondern kausal. Das bedeutet, dass die schlechte oder böse Wirkung entweder durch die gute Handlung verursacht werden muss oder aber direkt durch die Handlung verursacht wird, die auch direkt die gute Wirkung verursacht. Es ist nicht zulässig, dass die gute Wirkung durch die schlechte Wirkung verursacht wird.


3.    3. Die schlechte Wirkung darf niemals selbst beabsichtigt oder gewollt sein, sondern sie darf nur zugelassen werden, bzw. in Kauf genommen werden.


4.     4. Es muss eine Verhältnismäßigkeit zwischen der guten und der schlechten Wirkung bestehen, d.h. es muss ernsthafte Gründe geben für die Inkaufnahme der negativen Wirkung. Die gute Wirkung muss die schlechte Wirkung bei weitem überwiegen.



Wenn wir diese Kriterien jetzt auf den konkreten Fall, wie er im Film (bzw. im Theaterstück) dargestellt wird, anwenden, dann können wir prüfen, ob in diesem oder ähnlichen Fällen der Tod der Menschen in Kauf genommen werden kann um eine sehr große Zahl von Menschen zu retten.



Was den vierten Punkt angeht, ist dies zweifellos der Fall: 167 Personen im Flugzeug, die durch den Abschuss getötet werden und die ohnehin mit großer Wahrscheinlichkeit sterben würden, wenn der Terrorist sein Ziel erreicht, stehen im Verhältnis zu 70.000 Personen im Stadion, in das der Terrorist das Flugzeug lenken will.



Der erste Punkt ist auch gegeben, insofern als die beabsichtigte Handlung des Kampfjetpiloten nicht nur neutral, sondern gut ist, denn er will das Leben der Menschen retten, die vom Terroristen bedroht werden. Auch der dritte Punkt ist erfüllt, denn die schlechte Wirkung ist in keiner Weise beabsichtigt. Beabsichtigt sind die Zerstörung des Flugzeugs, das der Terrorist als Waffe verwendet und die Tötung des Aggressors, um auf diese Weise die Rettung von 70.000 Menschen zu ermöglichen.



Bleibt noch das zweite Kriterium, das erfüllt sein muss, damit eine Handlung zwei Wirkungen hat, von denen eine gut und die andere schlecht ist. Es scheint mir offensichtlich, dass dieses Kriterium nicht erfüllt wird, denn die gute Handlung wird durch die schlechte Handlung verursacht. Durch den Abschuss des Flugzeugs, d.i. die schlechte Handlung, wird die gute Handlung, d.i. die Rettung der 70.000 Stadionbesucher, verursacht. Wenn man dies mit der Verabreichung von Morphium parallelisiert, dann zeigt sich dies deutlich: Die Verabreichung von Morphium führt direkt zur Schmerzlinderung und mittelbar zur Lebensverkürzung. In diesem Fall ist das zweite Kriterium klar erfüllt. Das Beispiel, das ich in ersten Beitrag zu diesem Thema verwendet habe – der Amerikaner der von einem Hauptmann vor die Alternative gestellt wird, entweder eine Person zu erschießen, so dass dafür die anderen neun Gefangenen freigelassen werden oder alle zehn werden erschossen – zeigt in der Struktur eine ähnliche Konstellation wie der Terrorakt. Auch in diesem Fall würde die böse Handlung – die Tötung des Menschen – zur Ursache für die Rettung der neun Gefangenen.



Dies bedeutet: die Theorie der Doppelwirkung ist in diesem und in ähnlichen Fällen nicht anwendbar. Daran ändert auch nichts, dass Pater Recktenwald betont, es käme auf die richtige Beschreibung der Situation an und dabei auf die Wittgenstein-Schülerin Elizabeth Anscombe verweist. Natürlich muss die Situation, in die sich der Pilot befindet, so beschrieben werden, dass der Pilot das Flugzeug zerstört, um Menschen zu retten und dabei den Tod der Passagiere in Kauf nimmt und nicht so, dass er 167 Menschen tötet und 70.000 Menschen zu retten. Doch um die naturrechtliche Theorie der doppelten Wirkung anzuwenden, darf die gute Wirkung nicht durch eine schlechte Handlung verursacht werden, und der Abschuss des Flugzeugs mit 167 Menschen an Bord ist eine schlechte Handlung.



Daraus folgt, dass für diesen bestimmten Fall die Analyse in meinem ersten Blogbeitrag zu diesem Thema anzuwenden ist. Es ist dem Piloten nicht erlaubt, das Flugzeug mit 167 Menschen und dem Terroristen an Bord abzuschließen, um die 70.000 Menschen im Stadion zu retten, auf die der Terrorist die Maschine abstürzen lassen will.

Lesen Sie die Korrektur zu dieser Argumentation hier.

7 Kommentare:

  1. Ich verstehe die Behandlung des zweiten Kriterium nicht recht. Die vorhergesehene schlechte Wirkung, die Tötung der Flugzeugpassagiere, trägt schließlich nicht zur guten Wirkung, nämlich der Rettung der Stadiumsbesucher bei.

    Anderfalls müssten typische Handbuchfälle wie die Entfernung der Eileiter in einer ektopen Schwangerschaft ebenfalls unsittlich sein - was sie bekanntlich nicht sind.

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  2. Bei der ektopen Schwangerschaft ist die gute Handlung die Rettung des Lebens der Frau (nicht die Tötung des Embryos). Diese gute Handlung ist die Ursache für die Tötung des Embryos und die Entfernung der Eileiter. Es handelt sich also genau um einen Fall der Anwendung des Prinzips der doppelten Wirkung, wie sie bei dem Fall des Abschusses des Flugzeugs NICHT anwendbar ist.

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    1. Ist hier nicht genau so die Rettung der Stadiongäste in gleicher Weise die kausal unmittelbar folgende gute Handlung, wenn auch accidentaliter der Tod des Embryos bzw. der Flugzeuggäste in Kauf genommen wird, beide nicht jedoch als causa efficiens zur Rettung beitragen. Gewollt bewirkt wird nur die Entfernung der Eileiter bzw. des Flugzeugs.

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    2. Bei diesem Fall (Eileiderschwangerschaft) handelt es sich, entgegen meiner früheren Annahme, nicht um einen Anwendungsfall für das Prinzip der doppelten Wirkung, sondern um einen Fall, der unter dem Titel "Teil und Ganzes" bei Thomas behandelt wird. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen und in bestimmten Situationen moralisch erlaubt, einen Teil zu opfern, um das Ganze zu retten. Beispiel bei Thomas (bzw. in der scholastischen Ethik) ist die Amputation und in Ihrem Beispiel handelt es sich um eine Amputation, die dazu dient, das Leben (das Ganze) zu retten.

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  3. Bei der Amputation als Lebensrettung gilt, dass die Abtrennung des Körpergliedes identisch ist mit der Lebensrettung. Es handelt sich dabei nicht darum, dass der gute Zweck das schlechte Mittel rechtfertigen könnte. So gilt auch, dass in dem Flugzeugbeispiel der Abschuss des Flugzeugs identisch ist mit der Lebensrettung. Die Tötung der unschuldigen Passagiere liegt in moralischer Hinsicht praeter intentionem. Es ist außerordentlich wichtig (mit Thomas), immer zwischen der physischen oder psychologischen und der moralischen Spezifizierung der Handlungsabsicht zu unterscheiden.

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  4. Der Abschuss des Flugzeugs ist identisch mit dem Tod von 167 Passagieren, nicht mit der Rettung von Menschen. Der Abschuss mit den Tod der Passagiere ist damit die Ursache für die Rettung der 70.000 Stadionbesucher, aber beides ist nicht identisch. Da der Abschuss etwas böses ist, ist dieses Böse Ursache des Guten und widerspricht folglich den Bedingungen für eine Doppelwirkung. Eine Amputation kann nicht damit verglichen werden. Hier geht es um das Opfer eines Teils zugunsten des Ganzen.

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  5. Wie gesagt, es ist sehr wichtig, zwischen der physischen und der moralischen Spezifizierung einer Handlung zu unterscheiden. Die Tötung eines Menschen kann zum Beispiel erlaubte Selbstverteidigung oder unerlaubter Mord sein. In unserem Beispiel liegen ja auch keine zwei voneinander unterschiedene Handlungen vor, die dann ich ein Zweck-Mittel-Verhältnis treten könnten (nur Handlungen können moralisch richtig oder falsch sein). Es ist überhaupt kein Anwendungsfall für das Prinzip, dass der gute Zweck kein schlechtes Mittel rechtfertigen kann.

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