Sonntag, 22. Mai 2011

Menschenrechte für Tiere?

In den vergangenen zwanzig Jahren ist die sogenannte Tierrechtsbewegung besonders in den angelsächsischen Ländern immer stärker geworden. Vor allem in den USA gibt es eine macht- und einflussreiche Organisation mit dem Namen Nonhuman-Rights (NHR), der es in den vergangenen zehn Jahren erfolgreich gelungen ist, an 120 Law Schools Kurse für Tierrechte zu etablieren und an 155 von 200 Rechtsschulen Ortgruppen der Animal Legal Defense Fund (ALDF) zu gründen, die sich dafür einsetzen, dass Lehrstühle für Tierrechte eingerichtet werden. Vermutlich haben auch Sie schon einmal an einem Stopp-Schild den Aufkleber gesehen „Stopp Eating Animals“. Scholastiker möchte sich diesem Thema annehmen und die philosophischen Grundlagen von Tierrechten klären helfen.




Hierzu müssen wir zunächst einmal die folgenden Fragen stellen und zu beantworten versuchen:

1. Was ist ein Tier? Oder anders gefragt: Was ist das Wesen des Tieres?
2. Was sind Menschenrechte? Mit dieser Frage hängt die Frage zusammen:
3. Was sind Personen?

Die erste Frage lässt sich durch die Definition des Wesens der Tiere beantworten. Unter einem Tier versteht man ein sinnenbegabtes, sich selbst bewegendes Lebewesen. Alle Tiere verfügen demnach über bestimmte sensorische Apparate zur Wahrnehmung der Welt und zu einer Reaktion auf sinnliche Reize. Im Unterschied zu den Materialisten, die das Tier auf die rein physiologisch-chemische Reflexbewegungen infolge äußerer Reize reduzieren und im Unterschied zu Descartes, der Tiere ebenfalls rein materialistisch definiert, behauptet die aristotelisch-scholastische Philosophie, dass Tiere eine Seele haben und dass diese Seele das Formprinzip des Tieres ist. Die Begründung dieser Aussage besteht im Hinweis darauf, dass alle Tätigkeiten und Erscheinungen bei Tieren eine substanzielle Grundlage erfordern, denn alles Tun und Wirken folgt aus dem Wesen eines Dinges oder Lebewesens. Tiere haben sinnliche Lebenstätigkeiten, die man aus rein physikalisch-chemischen Kräften nicht erklären kann. Daraus folgt, dass es bei Tieren ein Prinzip geben muss, dass die materielle Existenz und auch die vegetative Existenz übersteigt. Dieses Prinzip ist die Seele.

Die Seele der Tiere ist deren substanzielle Form, die zusammen mit der Urmaterie das konkrete, individuelle Tier konstituiert. Allerdings hat das Tier keine subsistierende Seele, d.h. eine solche, die zumindest in einem stark eingeschränkten Sinne auch außerhalb des Tierkörpers existieren kann. Dies hängt damit zusammen, dass die Tierseele vollständig darin aufgeht, das Lebensprinzip des Tieres zu sein. Dies ergibt sich auch aus dem Argument, dass alle Tätigkeiten des Tieres nur mit Hilfe körperlicher Organe vollzogen werden können, der Tierseele also nicht unabhängig vom Körper, gewissermaßen selbständig, zukommen. Dies ist beim Menschen anders. Die Erfassung des Wesens eines Dreiecks oder anderer mathematischer oder logischer Sachverhalte ist vollkommen unkörperlich, auch wenn dazu selbstverständlich eine gewisse Gehirntätigkeit notwendig ist. Doch diese notwendige Bedingung für das Erfassen abstrakter Dinge ist nicht auch eine hinreichende Bedingung, denn dann müssten die erfassten Gegenstände buchstäblich im Gehirn sein.

Zu 2. Damit kommen wir zur zweiten Frage. Die scholastische Philosophie kennt keine Menschenrechte im modernen Sinne. Doch sie kennt etwas ähnliches, nämlich das Naturrecht. Unter dem Naturrecht versteht man ganz allgemein die Pflichten und Rechte, die sich aus der Natur (=Wesen) des Menschen ergeben. Und man kann mit Berechtigung sagen, dass diese Pflichten und Rechte das eigentliche Fundament der Menschenrechte sind. Man kann auch weiter beweisen, dass nur diejenigen Rechte echte Menschenrechte sind, die sich aus dem Naturrecht begründen lassen. Dies nachzuweisen ist hier nicht ausreichend Platz. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gehört zum Naturrecht ebenso wie das Recht, die dem Menschen inhärenten Ziele zu verwirklichen. Alle Naturrechte ergeben sich stets aus vorgeordneten Pflichten (im Unterschied zu den Menschenrechten), so z.B. die Pflichten, sein Leben zu schützen, sich gesund zu erhalten und sich nicht selbst umzubringen das Recht auf Leben begründen oder die Pflicht, seine inhärenten Ziele, die mit den Fähigkeiten und Begabungen zusammenhängen, zu verfolgen und zu entfalten, woran man nicht gehindert werden darf.

Zu 3. Eine Person ist ein Individuum rationaler (geistiger) Natur. Diese Definition ist bereits sehr alt und geht fast wörtlich auf den spätantiken Philosophen Boethius (480 – 524 n. Chr.) zurück. Die Definition besagt schlicht, dass die Rationalität oder Geistigkeit die Person auszeichnet.

Nach der Definition bzw. Klärung der drei Fragen können wir nun die Frage der Tierrechte beantworten. Träger von Rechten und Pflichten können nur Lebewesen sein, die geistig sind und die deshalb für ihre Handlungen verantwortlich gemacht werden können. Dies trifft auf Tiere – selbst auf sehr intelligente Tiere – nicht zu. Die Verteidiger der Tierrechte werfen einer solchen Aussage „Spezieismus“ vor. Sie behaupten, dass Personen dadurch ausgezeichnet sind, dass sie Selbstbewusstsein besitzen. Rationalität als Bestimmung der Person wird ersetzt durch eine Eigenschaft. Selbstbewusstsein wird dabei definiert als das Wissen eines Lebewesens von sich selbst. Höheren Lebewesen, insbesondere höheren Primaten, Walen und Delphinen wird ein solches Selbstbewusstsein unterstellt und deshalb für diese Tiere die Anerkennung als Personen gefordert. Der Beweis für den Besitz von Selbstbewusstsein bei solchen Tieren wird durch Experimente nachgewiesen, bei denen sich zeigt, dass sich diese Tiere in einem Spiegel sich selbst erkennen.

Sich in einem Spiegel selbst erkennen, was auch bei Menschen erst ab einem bestimmten Alter einsetzt, ist gleichwohl etwas wesentlich anderes, als sich selbst als Akteur einer Handlung zu verstehen und sich entscheiden zu können, eine völlig andere Handlung zu vollziehen, oder gar nicht zu handeln. Erst wenn Letzteres gegeben ist, kann man ein Wesen auch für eine Handlung verantwortlich machen. Niemand wird jedoch einen Orca dafür verantwortlich machen, dass er die Robbenbestände stark reduziert oder ihn verurteilen, wenn er einen im Meer schwimmenden Menschen verspeist. Es gehört zur Natur des Orcas, dies zu tun um sich zu ernähren. Orcas haben allerdings eindeutig „Selbstbewusstsein“ in dem von den Tierrechtlern bezeichneten Sinne.

Es sei noch abschließend angemerkt, dass die überwältigende Mehrheit der Tierrechtler keinerlei Einwände gegen die Abtreibung von im Mutterleib heranwachsenden Kindern haben. Dies zeigt, wie weit sich eine Ethik wie die sogenannte Tierethik, die aus der konsequentialistischen Ethik hervorgegangen ist, von der Wirklichkeit entfernt, wenn sie metaphysische Fragen ausklammert.

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