Freitag, 20. Juni 2014

Kausale Vermögen und Naturgesetze



Die Theorie der Naturgesetze, die in der Neuzeit ihren Ursprung hat, hatte zunächst und ursprünglich einen theologischen Hintergrund. Freilich ist dieser den meisten heutigen Wissenschaftstheoretikern kaum bekannt. Der neuzeitliche Begriff der Materie, der sich grundsätzlich von dem mittelalterlich-scholastischen Begriff unterscheidet, versteht die Materie als vollständig passiv. Einige Philosophen kamen deshalb zu der Auffassung, dass die Quelle aller Tätigkeit der Materie eine göttliche Verfügung ist. Daher wurden Naturgesetze interpretiert als Beschreibungen wie die Welt unter der Voraussetzung dieser göttlichen Anordnungen tätig ist. Heute werden freilich Naturgesetze völlig unabhängig von einer göttlichen Anordnung verstanden, doch es ist eine offene Frage, ob dies tatsächlich möglich ist, wenn man die aristotelisch-scholastische Analyse der Vermögen und kausalen Kräfte bestreitet.




Zumindest kann man nicht erklären, wie nicht-theologisch verstandene Naturgesetze plausibel kausale Vermögen ersetzen können. Die Frage stellt sich nämlich, was ein Naturgesetz ist, wenn es keine göttliche Anordnung ist? Freilich muss ein Naturwissenschaftler nicht die Frage nach dem Wesen der Naturgesetze beantworten, allerdings ein Wissenschaftstheoretiker sollte diese Frage nicht übergehen. Es gibt vier unterschiedliche Antworten auf diese Frage. Der Empirist behauptet, dass Naturgesetze nichts anderes als bestimmte Regularitäten sind, die sich bei der Beobachtung von Naturvorgängen finden. Trifft dies zu, dann ist aber ein Naturgesetz nichts, dass irgendetwas erklärt. Wenn wir wissen wollen, warum gerade diese Regularität in der Natur besteht und keine andere, hat der Empirist darauf keine Antwort. Ein Philosoph hingegen, der kausale Vermögen und Kräfte annimmt, hat, im Gegensatz zum Empiristen, durchaus eine Erklärung für diese Frage. Naturgesetze sind „pleiotrope“ oder „vectorähnliche“ Manifestationen von Kräften, die Dingen aufgrund ihrer Wesenheit zukommen.

Eine weitere Antwort auf die Frage, was Naturgesetze sind, besteht in einer instrumentellen (anstatt realistischen) Interpretation der Gesetze. Gesetze sind demnach nur brauchbare Werkzeuge, mit denen man Vorhersagen treffen und Technologien entwickeln kann. Doch das ist keine wirkliche Antwort, denn wir könnten sofort nachfragen, warum Gesetze solche brauchbaren Werkzeuge sind, wenn sie gar nicht wirklich existieren?

Eine realistische Alternative besteht in der Theorie, dass Gesetze Relationen zwischen Universalien, also allgemeinen Eigenschaften sind. Diese Auffassung wird z.B. von Dretske und David Armstrong (der im vergangenen Monat verstorben ist) verteidigt. Bei diesem Ansatz werden kausale Kräfte und Vermögen für die Erklärung vermieden. Die Dinge der Welt sind in einer geordneten Weise miteinander verbunden, weil es sich bei ihnen um Instanzen von Universalien handelt, die in einer parallelen Weise miteinander verbunden sind. Wenn man diese Theorie in einer platonischen Art und Weise versteht, dann sind die Naturgesetze selbst nicht Teil der realen, raumzeitlichen Welt und damit stellt sich aber die Frage, wie sie dann auf diese raumzeitliche Welt einwirken können. Armstrong hat das erkannt und will deshalb die Naturgesetze nicht in einer platonischen Art und Weise verstanden wissen, sondern in einer aristotelischen Weise. Dies bedeutet dann aber, dass die Gesetze in ihrer Existenz von der Existenz ihrer Instanzen, ihrer Vorkommnisse in der Welt abhängig sind. Dann aber können die Naturgesetze keine Erklärung dieser Vorkommnisse in der Welt sein.

Gegenwärtige Philosophen, die kausale Kräfte und Vermögen (powers) in ihrer Theorie berücksichtigen, haben eine vierte Antwort auf die Frage gegeben, was ein Naturgesetz ist. Brain Ellis, ein Vertreter dieser neoaristotelischen Richtung in der Wissenschaftstheorie, vertritt die Auffassung, dass Naturgesetze eine Angelegenheit von natürlichen Arten sind, die eine Wesenseigenschaft haben. Ein Kausalgesetz ist dementsprechend eine natürliche Art, die wesentlich eine bestimmte Dispositionseigenschaft oder ein kausales Vermögen besitzt. Dabei werden Naturgesetze als in einem strengen Sinne notwendig bezeichnet, d.h. als metaphysisch notwendig, was allerdings nicht unproblematisch ist.

Scholastische Autoren haben deshalb eine Definition von Naturgesetzen gegeben, die diese strenge Notwendigkeit der Gesetze vermeidet. So könnte man Naturgesetze definieren als (1) „eine intrinsische Tendenz eines natürlichen Körpers, eine bestimmte Wirkung entsprechend seiner Natur und in einer bestimmten, einheitlichen und messbaren oder sonst bestimmbaren Weise hervorzubringen“. Und (2) als wissenschaftlichen oder mathematischen Ausdruck dieser konstanten Weise, in der ein Körper tätig ist“. (siehe z.B. Wuellner 1956) 

David Oderberg hat in seinem hervorragenden Werk Real Essentialism den Satz geprägt, dass Naturgesetze Gesetze der Naturen sind, d.h. Gesetze, wie sich die Dinge entsprechend ihrer Natur, d.h. ihrer Wesenheit verhalten.

Deutlich wird bei all dem jedenfalls, dass Naturgesetze, bzw. Kausalgesetze keineswegs kausale Vermögen ersetzen können, dass vielmehr diese Gesetze kausale Vermögen und Kräfte, Dispositionen oder, um einen scholastischen Ausdruck zu verwenden, Potenzen voraussetzen.

Mehr und ausführlicheres zum Thema in: Edward Feser:Scholastic Metaphysics, S. 69-72. 

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