Freitag, 16. September 2016

Wunder gibt es immer wieder



Die Titel der Überschrift stammt aus dem Schlager der 1970er Jahre (soweit ich mich erinnere) von Katja Eppstein, doch was dort als „Wunder“ besungen wurde, sind keine Wunder im strengen Sinne. In der gegenwärtigen Philosophie wird wieder häufiger über Wunder diskutiert, nachdem für sehr lange Zeit zu diesem Thema nichts mehr zu lesen war; allenfalls machte man sich darüber lustig. Allerdings wird auch heute in den meisten Fällen bestritten, dass es Wunder gibt oder überhaupt geben kann. Dabei beziehen sich erstaunlicherweise sowohl die Verteidiger als auch die Gegner auf den Begriff des Wunders, wie er von David Hume überliefert wurde.






Der bekannteste und häufigste Einwand gegen die Annahme von Wundern lautet, dass Wunder metaphysisch unmöglich sind, weil die Naturgesetze metaphysisch notwendig sind und daher Verletzungen der Naturgesetze nicht möglich sind. Doch dieses Argument ist falsch. Selbst wenn Naturgesetze metaphysisch notwendig sind, bedeutet dies noch nicht, dass es keine Wunder geben kann. Wunder sind nämlich keine Verletzung der Naturgesetze, wie Hume und viele andere annehmen. Wären sie dies, dann wären Wunder in der Tat metaphysisch unmöglich.



In der scholastischen Tradition werden Wunder nicht als Verletzung der Naturgesetze analysiert, sondern als eine Suspendierung derselben. Suspendierung bedeutet, dass die Naturgesetze in einem ganz bestimmten räumlich und zeitlich begrenzten Rahmen außer Kraft gesetzt werden. Dies ist etwas anderes als eine Verletzung der Naturgesetze. Man kann dies, wie David Oberberg dies getan hat, in einer groben Analogie mit Gesetzen des staatlichen Rechts vergleichen. Ein Gesetzgeber kann aus verschiedenen Gründen ein Gesetz räumlich und/oder zeitlich begrenzt aussetzen, oder er kann den Vollzug des Gesetzes vorübergehend außer Kraft setzen und die Bestrafung für die Missachtung eines Gesetzes aussetzen. Nach dem Krieg froren die Menschen in einem extrem kalten Winter in Köln und hatten kein Heizmaterial. Auf dem Kölner Bahnhof standen zahlreiche Waggons mit Kohle, die aber nicht entladen wurden und die Kölner Bevölkerung machte sich daran, diese Kohle zu „stehlen“. Objektiv, d.h. nach geltendem Recht, handelte es sich um Diebstahl, d.h. um eine Verletzung des Gesetzes. Der Kölner Kardinal Frings hatte aber diese Vorgehensweise angesichts der bedauerlichen Lage der Kölner Bevölkerung in einer Predigt für zulässig gehalten. Man nannte seither den „Kohlenklau“ in Köln „Fringsen“. Auch von Seiten der Stadtverwaltung und der Polizei wurde nicht gegen die „Diebe“ vorgegangen, obwohl das Gesetz dies objektiv gefordert hätte.



In diesem Fall bleibt das Gesetz weiterhin in Kraft, es wird nicht abgeschafft, aber es wird nicht mehr eingehalten, es wird verletzt und diese Verletzung des Gesetzes wird nicht bestraft. Es gibt auch die Möglichkeit, ein Gesetz zeitweilig außer Kraft zu setzen, d.h. komplett aus dem Gesetzbuch zu streichen. Wenn das Gesetz nicht mehr in Kraft ist, kann es auch nicht verletzt werden, denn es gibt kein Gesetz, das verletzt wird. Und dieser Fall entspricht dem, was bei einem Wunder geschieht. Während ein Wunder geschieht, sind die Naturgesetze außer Kraft gesetzt, die ein solches Ereignis für gewöhnlich, d.h. dann, wenn das Gesetz in Kraft ist, unmöglich machen. Die Naturgesetze sind also bei einem Wunder überhaupt nicht in Kraft.



Wenn ein Gesetz außer Kraft gesetzt wird, könnte man sich die Frage stellen, warum solche Wunder dann aber nur an einem Ort und nicht überall beobachtet werden. Wenn wir davon ausgehen, dass das sogenannte Sonnenwunder von Fatima, bei dem mindestens 30.000 Menschen sahen, wie die Sonne sich schnell drehte, deutlich weniger leuchtete als üblich und schließlich in einem Zickzackkurs sich auf die Erde zu bewegte, echt war, so stellt sich die Frage, warum dieses Wunder nur in Fatima zu sehen war und nicht auch in Madrid, New York, Düsseldorf oder Peking? Wenn die Naturgesetze suspendiert sind, die eine solche Erscheinung der Sonne unmöglich machen, müsste dieses Sonnenwunder auch sonst überall auf der Erde, wo die Sonne sichtbar war, zu sehen gewesen sein. Grundsätzlich ist dies in der Tat möglich. Doch üblicherweise sind Wunder zeitlich und räumlich begrenzt. Das heißt, dass Gott die Naturgesetze zumeist räumlich und zeitlich suspendiert, ohne dadurch aber die Naturgesetze zu verletzen.



Grundsätzlich kann nämlich auch Gott kein Naturgesetz verletzten, d.h. es ist selbst für Gott unmöglich, die Gesetze daran zu hindern in der Weise zu wirken, wie sie dies üblicherweise tun. Und dies hängt mit der Natur dieser Gesetze zusammen. „Naturgesetze sind Gesetze der Naturen“ (Oderberg), d.h. sie folgen aus der Natur der Dinge selbst und beschreiben, wie sich die Dinge ihrem Wesen entsprechend verhalten. Daher gehören die Gesetze gewissermaßen zum Wesen der Dinge und dieses wurde von Gott geschaffen. Ein Verstoß gegen diese Gesetze wäre damit gleichbedeutend mit einem Verstoß gegen die Gesetze der Logik und Mathematik. Wenn 2+2 = 4 kann Gott auch nicht machen, dass 2+2 = 5 ist. Ein göttlicher Eingriff in die Naturgesetze, die metaphysisch notwendig sind, würde bedeuten, dass Gott die Dinge daran hindert, entsprechend ihrer Natur, ihres Wesens, wirksam zu sein. Und dies ist metaphysisch unmöglich, wie es unmöglich ist, dass 2+2=5 ist. Gott könnte natürlich andere Wesenheiten erschaffen, die sich anders verhalten und andere Gesetze exemplifizieren, aber er kann nicht die Natur der Dinge ändern, denn die Natur der Dinge ist ja gerade das, was sie sind.


Wunder sind also durchaus möglich, aber nicht im Sinne eine Verletzung von Naturgesetzen, sondern im Sinne einer zumeist räumlichen und zeitlichen Suspendierung, d.h. einer Außer-Kraft-Setzung der Naturgesetze.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen