Dieser Satz ließe sich auch hinsichtlich der Diskussion über die Abtreibung in den USA vorbringen. In den USA wird der Kampf gegen die sogenannte „Homo-Ehe“ oder gegen die Abtreibung nämlich vor allem von evangelikalen Gruppen beherrscht, für die allein die Bibel zählt, die aber kein Naturrecht kennen. Dies kann leicht dazu führen, dass Menschen anderen Glaubens, Agnostiker oder Atheisten sich leicht von jeder Verpflichtung zum Schutz des ungeborenen Lebens oder zur Verteidigung der Ehe dispensiert glauben, weil für sie die Bibel keine Autorität hat.
Doch bei den Fragen den Lebensschutzes oder der „Homo-Ehe“ geht es nicht um die Bibel. Es gibt ein allgemein verbindliches, wenn auch ungeschriebenes Gesetz, das von jedem erkannt werden kann, das auf einfachen Grundprinzipien beruht und auch für Moslems, Juden, Buddhisten, Hindus oder Ungläubige verbindlich ist, weil es sich in ihrem Gewissen bekundet. Dieses allgemein verbindliche Gesetz ist das Naturrecht. Dass das Naturrecht heute bedauerlicherweise vor allem von Katholiken verteidigt wird, bedeutet nicht, dass es sich um eine „katholische Moral“ handelt. Wäre dem so, dann müsste man Platon, Aristoteles, die Philosophen der Stoa oder Cicero als Katholiken bezeichnen, denn sie waren die ersten und wichtigsten Vertreter des Naturrechts.
Und so gibt es auch gute Argumente gegen die Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe, die nichts mit der Bibel zu tun haben. Dass auch die Bibel derartige Handlungsweisen verurteilt zeigt nur, dass es keinen Widerspruch zwischen dem Naturrecht und dem göttlichen Gebot gibt. Ich möchte das naturrechtliche Argument hier kurz vorstellen, auch auf die Gefahr hin, dass dies zu einem „Shitstorm“ auf diesem Blog führt. Dies beweist dann allerdings, dass die Befürworter der Gleichstellung der „Homo-Ehe“ keine Argumente haben, die das naturrechtliche Argument widerlegen.
Die Ehe hat eine objektive Wesenheit. Was in der Philosophie unter einer objektiven Wesenheit verstanden wird, habe ich mehrfach erläutert, z.B. hier. http://scholastiker.blogspot.de/2011/04/wesenheiten.html Oft, wenn auch nicht in jedem Fall, lässt sich die Wesenheit einer Sache definieren. Wenn man den Begriff Definition in einem ontologischen Sinne versteht, ist die Wesenheit sogar das, was in einer Definition gefasst wird. Allerdings ist nicht jede Sache auch sprachlich, bzw. epistemisch so weitgehend erkennbar, dass sie definiert werden kann.
Nun besteht das Wesen der Ehe in der dauerhaften Verbindung von Mann und Frau zum Zwecke der Zeugung und Erziehung der Kinder. Diese Definition ist so alt wie die Ehe selbst, also faktisch so alt wie der Mensch. Ihre sprachliche Formulierung findet sich in verschiedenen Überlieferungen der Hochkulturen und natürlich, fast wörtlich wie von mir genannt, bei Aristoteles oder Cicero. Aus dieser Definition geht zugleich der Zweck der Ehe hervor, wie überhaupt jede Wesenheit auf ein Ziel oder einen Zweck gerichtet ist. Dieses Ziel ist stets das Gute der Sache, das, was eine Sache in all ihrer Tätigkeit erstrebt.
Nun ist es aber ganz offensichtlich, dass diese Definition von zwei Frauen und zwei Männern, die in einer auch sexuell verbundenen Beziehung leben, nicht erfüllt wird oder auch nur erfüllt werden kann. Abgesehen davon, dass die allermeisten homosexuellen Beziehungen (und zwar weit häufiger als Ehen) nicht dauerhaft, d.h. auf die Dauer eines ganzen Lebens angelegt sind, kann der Ehezweck nur durch Mann und Frau erreicht werden, da ihre gesamte natürliche Ausstattung genau darauf ausgerichtet ist, Kinder zu zeugen und großzuziehen. Folglich ist keine homosexuelle Beziehung eine Ehe.
Wenn keine homosexuelle Beziehung eine Ehe ist, dann kann sie auch keine Rechte und Pflichten besitzen, wie sie die Ehe besitzt. Schließlich haben auch eine Aktiengesellschaft und eine Familie nicht die gleichen Rechte und Pflichten. Wollte man beides gleichstellen, wäre dies zweifellos sehr ungerecht und zwar für beide. Gleiches gilt für die Forderung nach einer Gleichstellung homosexueller Verhältnisse mit der Ehe.
Dies alles findet sich bei zahlreichen griechischen und römischen Philosophen, die keineswegs prüde waren und in deren Kultur die Homosexualität sogar weit verbreitet war. Doch mir ist kein einziger Philosoph aus dieser Zeit oder bis hin ins 19. Jahrhundert bekannt, der je auf den verworrenen Gedanken gekommen wäre, die Ehe mit einem homosexuellen Verhältnis gleichzustellen. Zwei Menschen sind gleich, weil sie beide die gleiche Wesenheit haben. Zwei Familien sind gleich, weil es beides Familien sind und somit die gleiche Wesenheit haben. Und zwei Eichhörnchen sind gleich, weil es beides Eichhörnchen sind. Aber eine homosexuelle Beziehung und eine Ehe sind ungleich, weil sie beide völlig verschiedene Wesenheiten haben (wobei fragwürdig ist, ob es sich bei der homosexuellen Beziehung überhaupt um eine eigene Wesenheit handelt oder nicht vielmehr um eine Privation). Aber erfreulicherweise gibt es auch zahlreiche Homosexuelle, die von einer Gleichstellung ihrer Beziehung mit der Ehe überhaupt nichts halten.
Ich finde die Argumentation sehr schlüssig.
AntwortenLöschenDas Problem mit der Hinordnung auf den Zweck ist aber, dass viele Gegner die Argumentation hier aufbrechen wollen. So wird dann häufig gesagt, wenn in einer heterosexuellen Partnerschaft einer der beiden nicht an dem Hervorbringen der Kinder sich beteiligen kann, wäre dies dann auch keine richtige Ehe.
Ich erkläre dann meistens, dass man aus einer Ausnahme kein gegenteiliges Prinzip ableiten kann. Halte das Argument aber für etwas schwach. Gibt es noch ein Besseres?
Besten Dank MC für den Hinweis. Natürlich hat das Argument metaphysische Voraussetzungen, insbesondere die Annahme von Wesenheiten wozu auch die Teleologie gehört, denn jede Wesenheit ist zielgerichtet. Für diese Voraussetzungen muss eigenständig argumentiert werden, was ich getan habe. Der von Ihnen erwähnte Einwand lässt sich dadurch entkräften, dass ein Verfehlen eines Zieles oder die Beeinträchtigung der Fähigkeit das Ziel zu realisieren, nicht das Wesen selbst in Frage stellt. Wenn jemand auf Grund einer Behinderung bestimmte geistige oder körperliche Fähigkeiten nicht ausüben kann, bleibt er dennoch ein Mensch. Wenn allerdings bei einer Eheschließung die Eheleute freiwillig vereinbaren, keine Kinder zu zeugen, dann handelt es sich tatsächlich auch nicht um eine Ehe.
AntwortenLöschenVielen Dank, der Artikel spricht mir aus der Seele. Die atheistische Gemeinde macht es sich in der Tat zu einfach mit der Verurteilung von Abtreibunsgegnern und Gegnern der Homoehe, wenn sie allein die Argumente der Evangelikalen widerlegt. Leider scheint ein Großteil der Konservativen in den USA es nicht für nötig zu halten eine rationale Diskussion, ohne Berufung auf die Autorität der Bibel, um politische Themen führen zu müssen. Bleibt zu hoffen dass sich die, wie es mir zumindest scheint, zunehmende Verbreitung von naturrechtlichen Ideen in der Blogsphäre in den Alltag übergreift.
AntwortenLöschenEin kleiner Tippfehler ist mir im Artikel aufgefallen: Zu den Vertretern des Naturrechts würde ich eher die Philosophen der Stoa als die der S(c)hoa zählen;)