Montag, 13. Januar 2014

Gewissensentscheidung

In moralischen Debatten in den Medien hört man immer wieder zu dieser oder jener moralischen Frage, dass die Entscheidung darüber ob es z.B. erlaubt sein soll, seinem Leben ein Ende zu bereiten, wenn dieses von schwerem Leid geprägt ist, oder ob die Abtreibung eines Kindes im Mutterleib erlaubt ist, eine Gewissensentscheidung sei. Unter diesem Begriff versteht man dabei offensichtlich, wie aus dem Kontext zumeist klar wird, eine subjektive Entscheidung, die jeder für sich anders entscheiden kann. Es wäre deshalb ehrlicher man würde gleich sagen, diese Entscheidungen seien der subjektiven Willkür oder dem persönlichen Belieben überlassen so wie die Frage, ob man bestimmte Kunstwerke der Gegenwart schön findet. Denn eine Gewissensentscheidung, richtig verstanden, ist alles andere als subjektiv.





Bei der Diskussion um Gewissensentscheidungen bleibt bedauerlicherweise die Frage außen vor, was denn das Gewissen ist. Ohne eine Antwort auf diese Frage gibt es aber keine wirkliche Gewissensentscheidung.

Das Gewissen ist aber, wie das Wort schon sagt, ein Wissen. Und sofern es sich um wirkliches Wissen handelt, muss dieses objektiv sein, d.h. es muss sich auf moralische Tatsachen beziehen, die unabhängig von persönlichen Vorlieben, Präferenzen oder Wünschen an sich bestehen. Eine solche Auffassung wird heute moralischer Realismus genannt.

Das Gewissen erkennt nun, was gut und was schlecht, bzw. böse ist. Die moralischen Qualitäten sind der primäre Gegenstand des Gewissens, wie die Farben der Formalgegenstand des Gesichtssinns sind. Niemand käme auf den Gedanken zu behaupten, dass jemand, der auf die Frage antwortet, welche Farbe der rote Ferrari hat, zutreffend antwortet: “Der Ferrari ist rot”, damit nur eine subjektive Äußerung macht.

Natürlich kann man sich beim Farbensehen täuschen und ein Farbenblinder sieht den roten Ferrari nicht rot. Auch durch äußere Verhältnisse kann die sinnliche Erkenntnis getrübt sein, z.B. wenn es dunkel ist, wird man nur mit Mühe erkennen können, dass der Ferrari rot ist. Und dies gilt natürlich auch für die Erkenntnis des Gewissens. Allerdings ist unter normalen Umständen auch das Gewissen eine sehr sichere Erkenntnisquelle. Allerdings kann es geschehen, dass durch soziale, politische historische und vielerlei andere Umstände das Gewissen getrübt wird und dann nicht mehr richtig erfasst, ob eine bestimmte Handlung gut oder böse ist.

Doch woran hat das Gewissen den objektiven Maßstab, was sind das für “ moralische Tatsachen”, auf die das Gewissen sich bezieht, wenn es etwas als moralisch gut oder schlecht erfasst? Der Maßstab ist, kurz gesagt, das Naturrecht. Daher hört und liest man oftmals auch, dass Naturrecht sei “ins Herz geschrieben”. Die grundlegenden Prinzipien des Naturrechts sind in der Tat vollkommen gewiss und können nicht bestritten werden, ohne das man sich in einen Selbstwiderspruch begibt. So ist das oberste Gebot des Naturrechts unbestreitbar: Man soll das Gute tun und das Böse meiden. Niemand wird dieses Gebot ernsthaft bestreiten. Streiten kann man nur darüber, was gut oder schlecht ist, nicht jedoch darüber, dass man das Gute tun soll, denn jeder Mensch (und nicht nur Menschen) strebt mit jeder seiner Handlungen nach dem Guten; zumindest nach dem, was er oder sie für gut hält.

Da nun allerdings die Meinungen darüber, was gut ist, weit auseinander gehen, stellt sich die Frage, was denn objektiv gut ist, bzw. ob es überhaupt ein objektiv Gutes gibt. Auch diese Frage beantwortet sich aus dem Naturrecht. Gut ist das, was der Vervollkommnung des Menschen, dieses bestimmten Menschen, dient. Und, so fragt man natürlich gleich weiter, was dient dieser Vervollkommnung? Das, was die natürlichen Anlagen eines Menschen weiter entfaltet. Was dies konkret bedeutet, wird in der Naturrechtsethik entfaltet, die jetzt nicht mein Thema ist. Jedenfalls gibt es hier eine Hierarchie der Werte in der Weise, dass die Entfaltung intellektueller Werte wichtiger ist und daher den Vorrang hat, vor z.B. einer sinnlichen Freude oder Befriedigung. Man kann dazu ein schlichtes Beispiel aus dem medizinischen Alltag wählen, das ich selbst erlebt habe. Eine ältere Dame, die bislang geistig noch sehr gut mithalten konnte, allerdings erste Hinweise darauf zeigt, dass sie deutlich vergesslicher geworden ist, stürzt und erleidet eine Oberschenkelhalsfraktur. Die Frage stellt sich nun: operieren oder nicht. Die Operation hätte eine schnelle Heilung und die körperliche Mobilität zur Folge, allerdings mit einem sehr großen Risiko, dass die Dame anschließend dement ist. In diesem Fall würde man auf naturrechtlicher Grundlage objektiv für eine konservative Behandlung der Fraktur plädieren. In dem konkreten Fall wurde operiert und die Dame war anschließend dement, konnte aber herumlaufen, was dazu führte, dass sie Nachts das Altenheim verließ und von der Polizei auf der Straße aufgefunden wurde, unterkühlt und mit der großen Gefahr, einen Lungenentzündung zu bekommen.

Dies soll nur ein Beispiel sein um zu verstehen, was es konkret bedeutet, was für einen Menschen gut, d.h. seiner Vervollkommnung dienlich ist und was nicht. Und dies sind objektive Maßstäbe, die sich aus dem Naturrecht ergeben und auch durch das Gewissen erkennbar sind. Das Gewissen ist jedenfalls alles andere als ein subjektives Gefühl. Es erfasst objektive Sachverhalte über die moralischen Qualitäten und zwar in den meisten Fällen, bevor ich eine bestimmte Handlung vollziehe. Da macht es sich z.B. durch einen inneren Konflikt, eine innere Gespaltenheit und Unruhe bemerkbar, wenn ich im Begriff bin, etwas böses zu tun. Dies sind nur Andeutungen und mehr kann ein Blog nicht leisten. Vielleicht stellen sich Ihnen ja Fragen, die einen weiteren, vertiefenden Beitrag möglich machen.

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