Dienstag, 18. Oktober 2016

„Terror – Ihr (konsequentialistisches) Urteil“



Gestern Abend wurde das Theaterstück „Terror – Ihr Urteil“ als Fernsehinszenierung gezeigt. Anschließend konnten die Zuschauer darüber abstimmen, ob der Angeklagte, ein Offizier und Pilot der Bundeswehr, der ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug mit 164 Insassen abgeschossen hat, um zu verhindern, dass der Terrorist das Flugzeug in ein vollbesetztes Stadion mit 70.000 Personen lenkt, schuldig ist. Das „Urteil“ der Zuschauer war eindeutig: Der Pilot ist nicht schuldig, weil er zwar 164 Menschen getötet hat, aber nur, um 70.000 Menschenleben zu retten. Fast 87 Prozent stimmten so ab. Sie haben sich von der konsequentialistischen Argumentation überzeugen lassen. Dies zeigt mir, wie weit die Menschen sich vom Naturrecht entfernt haben und wie weit inzwischen das Verständnis für eine natürliche Moral verloren gegangen ist. Allerdings waren sowohl die Plädoyers der Verteidiger, als auch die anschließende Diskussion im Fernsehen nur von zwei alternativen Ethiken bestimmt: der kantischen und der konsequentialistischen Ethik. Das Naturrecht kam nicht vor.





 Die kantische Ethik wurde in dem Fernsehfilm ausgezeichnet durch die Staatsanwältin vertreten, während der Anwalt des Angeklagten und dieser selbst ein konsequenzialistische Ethik verteidigten. Diese beiden wichtigsten Moraltheorien in der Diskussion in Deutschland lassen sich natürlich in einem Blogbeitrag nicht auch zu annähernd zufriedenstellend darstellen. Aber die Grundprinzipien sollen hier trotzdem kurz vorgestellt werden.



Der Konsequentialist kennt nur ein einziges Prinzip für moralisches Handeln: Das Maximierungsprinzip. Die Handlung ist richtig, die den maximalen Erfolg hat. Es gibt inzwischen eine Vielzahl unterschiedlicher konsequenzialistischer Theorien, zu denen auch die Vielzahl der utilitaristischen Ethiken gehören, doch das, was alle Theorien verbindet ist das Maximierungsprinzip. Daher ist es für den Konsequenzialisten völlig konsequent, wenn er den Piloten freispricht, der ja zugunsten von 70.000 Menschen 167 Menschen tötet, auch wenn der Pilot damit gegen geltenden Recht und die Befehle verstoßen hat. Er, der Pilot, hat 70.000 Menschen das Leben gerettet und 167 Personen getötet, die ohnehin gestorben wären, wenn das Flugzeug vom Terroristen in das Stadion gelenkt worden wäre. Der Konsequentialist kennt keine Rechte, weder natürliche Rechte, noch Menschenrechte. Denn wenn es unveränderliche Rechte gäbe, dann stünden diese dem Maximierungsprinzip im Wege. Daher gibt es auch keine Menschenwürde. Nur wer fundamentale Rechte und insbesondere das Recht auf Leben und die Menschenwürde leugnet, kann der Auffassung sein, dass die Flugzeuginsassen getötet werden können um eine größere Anzahl von Menschen zu retten.



Der Kantianer hingegen denkt ganz anders. Sein oberstes Moralprinzip ist der kategorische Imperativ, wonach meine Handlung stets so sein soll, dass die Maxime meines Handelns zum allgemeinen Gesetz werden könnte. Wenn es nun aber die Maxime meiner Handlung ist (wie im Falle des Piloten), eine kleinere Anzahl von Menschen zu töten, um eine größere Anzahl von Menschen zu retten, dann führt dies zu zahlreichen Paradoxien, die sowohl im Film als auch in der anschließenden Diskussion genannt wurden. Es wäre dann z.B. angemessen, einen gesunden Menschen zu töten, um seine Organe zu verwenden, um damit das Leben von fünf anderen Personen zu retten. Das will natürlich niemand. Doch vom Prinzip her, was die Maxime der Handlung des Piloten angeht, hat er genau danach gehandelt: Er wollte das Leben von 70.000 Menschen retten und hat deshalb das Leben von 167 Personen geopfert. Das kantische Prinzip beruht seinerseits auf der Würde des Menschen, die sich für Kant aus der Autonomie der menschlichen Vernunft ergibt. Der Mensch, bzw. die menschliche Vernunft, muss sich selbst ihre moralischen Gesetze geben nach der obersten Maxime des Handelns und sie darf durch nichts und niemanden beherrscht werden. Kant tritt daher auch für eine strikte Trennung von Recht und Moral ein. Staatliche Gesetze beruhen darauf, dass der Staat diese Gesetze erlässt und durch das Gewaltmonopol durchsetzt. Gesetze beruhen ausschließlich auf Gewalt und Zwang. Dazu wäre noch sehr vieles zu sagen, aber dies erklärt, dass der Bürger den staatlichen Gesetzen immer Folge leisten muss. Dies hat der Pilot nicht getan und deshalb ist er schuldig.



Doch was sagt das Naturrecht zu diesem konkreten Fall? Grundlage des Naturrechts ist die Auffassung, dass sich aus der menschlichen Natur, aus dem Wesen des Menschen als einem rationalen Sinneswesen bestimmte Ziele und Zwecke ergeben, deren Erfüllung zur Vervollkommnung des Menschen beitragen. Solche Ziele und Zwecke sind z.B. die Selbsterhaltung – dazu gehören Gesundheitspflege, Ernährung, körperliche Betätigung u.v.m. – und Arterhaltung – dazu gehört die Ehe und die Gründung einer Familie, die Erziehung der Kinder etc. – aber auch die Suche nach Wahrheit und das Streben nach dem Guten. Durch diese Ziele und Zwecke erfüllt sich die menschliche Natur, sie entfaltet ihr Wesen in ihren Tätigkeiten. Damit ergibt sich das, was gut für den Menschen ist, aus seiner menschlichen Natur selbst, eine Auffassung, die von allen anderen moralischen Theorien und besonders vom Konsequenzialismus und von der kantischen Ethik abgelehnt wird. Doch allein durch die Gründung der Moral in die Natur das Menschen gibt es ein objektives Fundament der Ethik. Letztlich sind alle anderen Moralsysteme subjektivistisch. Doch wie ergibt sich aus diesen Grundlagen der naturrechtlichen Ethik nun eine Lösung für den vorliegenden Fall?



Alle fundamentalen Rechte und Pflichten des Menschen ergeben sich aus der menschlichen Natur. Dabei ist das Verhältnis derart, dass die Pflichten den Rechten vorhergehen. Rechte bestehen auf Grund von Pflichten. Wir haben z.B. die Pflicht, unser Wissen und unsere Erkenntnisse zu erweitern. Daher haben wir das Recht auf Erziehung und Bildung, natürlich immer angemessen an unsere Fähigkeiten und Vermögen. Wir haben die allgemeine Pflicht alles zu tun, um unsere Natur zu vervollkommne und daher unsere natürlichen Ziele und Zwecke zu erstreben, d.h. unsere Vermögen und Kräfte zu entfalten. Dazu haben wir aber dann auch das Recht. Das fundamentalste Recht ist das Recht auf Leben, denn ohne das Leben sind wir nicht in der Lage, irgendwelche anderen Ziele und Zwecke zu erfüllen oder unsere Vermögen zu entfalten.



Natürlich ergibt sich aus diesen Grundlagen nicht unmittelbar eine Lösung für das Problem, das hier zur Debatte steht. Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Handeln und Unterlassen, eine Unterscheidung, die vom Konsequentialismus explizit bestritten wird. Man kann schuldig werden durch eine Handlung, aber auch, indem man eine geforderte Handlung unterlässt. Wenn ich einen Ertrinkenden nicht helfe, obwohl ich dies könnte, bin ich an seinem Tod mitschuldig. Wenn ich einen Nichtschwimmer ins Wasser werfe und er ertrinkt, bin ich ebenfalls an seinem Tod schuldig. Im zweiten Fall handelt es sich um Mord oder Todschlag, im ersten Fall hingegen werde ich für eine unterlassene Hilfeleistung verurteilt. Für den Konsequenzialisten gibt es diesen Unterschied nicht, denn die Wirkung ist in beiden Fällen die Gleiche: Die Person ist tot. Doch worauf beruht nun diese Unterscheidung? Sie beruht auf einem Unterschied zwischen zwei verschiedenen Arten von Pflichten: Handlungspflichten und Unterlassungspflichten. Unterlassungspflichten sind universell, denn man kann von jedem Menschen verlangen, dass er z.B. den Diebstahl, den Ehebruch oder das Lügen unterlässt. Abgesehen von den drei ersten Geboten sind die sieben anderen Gebote der zehn Gebote Unterlassungsgebote. Handlungsgebote hingegen können nur von einer Person verlangt werden, die dazu in der Lage ist. Es gibt zahlreiche Gründe, warum jemand zu einer bestimmten Handlung nicht in der Lage ist und wenn dies der Fall ist, dann gibt es für ihn auch keine Pflicht zu dieser Handlung. Wenn jemand selbst nicht schwimmen kann und eine ertrinkende Person um Hilfe ruft, ist er nicht verpflichtet ins Wasser zu springen, um den Ertrinken zu retten. Das entbindet ihn freilich nicht von jeder Hilfeleistung. Er ist verpflichtet, Hilfe zu holen oder alles zu tun, was in seiner Macht steht, um dem Ertrinkenden zu helfen.



Wenn wir nun diese Unterscheidung, die sich aus der Natur des Menschen ergibt, auf unseren Fall anwenden, dann können wir Folgendes sagen: Die Verantwortung für die bevorstehende Ermordung der 167 Flugzeuginsassen liegt allein und ausschließlich beim Terroristen. Weder beim Staat, noch bei den Offizieren der Bundeswehr, die den Angriff abzuwehren versuchen und natürlich auch nicht bei dem Piloten. Der Pilot hat in diesem Fall die Handlungspflicht (dazu wurde er ausgebildet), das Leben der Menschen zu schützen, sowohl das Leben der Flugzeuginsassen als auch das Leben weiterer Menschen, die bedroht sind. Wenn das Flugzeug in das Stadion abstürzt, ist er nicht für den Tod der Menschen verantwortlich, sondern der Terrorist. Dies wurde im Film und in der anschließenden Diskussion an keiner Stelle gesagt, obwohl es selbstverständlich ist. Die Theologin, die zur Diskussion eingeladen war, meinte, es handele sich um eine Situation, in der jede Handlung schuldig macht. Doch das ist falsch. Kein Mensch kann die Verpflichtung haben Unschuldige zu töten, um andere Unschuldige zu retten. Wenn er dies tut, ist er der Tötung Unschuldiger schuldig geworden.



Man kann dies an einem anderen Beispiel verdeutlichen, dass, soviel ich mich erinnere, von dem Moralphilosophen Bernard Williams stammt: Ein Amerikaner kommt in ein Dorf in Südamerika, wo Soldaten der Militärjunta gerade zehn Personen festgenommen haben, von denen sie behaupten, dass es sich um Rebellen handelt und die gleich hingerichtet werden sollen. Der führende Offizier freut sich über den Besuch des Amerikaners und bietet ihm an, einen von den zehn Rebellen zu erschießen und dafür die anderen neun freizulassen, gewissermaßen zur Feier des Tages. Lehnt er dies aber ab, werden alle Zehn erschossen. Der Amerikaner kann also neun Menschenleben retten, wenn er eins tötet. Die Konstellation ist sehr ähnlich derjenigen des Films. Doch auch hier ist offensichtlich, dass der Amerikaner nicht verantwortlich für den Tod der zehn Personen ist. Verantwortlich ist allein der Offizier. Es gibt daher auch keine Handlungspflicht für den Amerikaner, er hat aber die Unterlassungspflicht, keinen Menschen zu töten.



Auch der Pilot im Film hat keine Handlungspflicht in Bezug auf die Tötung unschuldiger Menschen zugunsten anderer unschuldiger Menschen. Er hat die Pflicht, Menschenleben zu retten, doch in diesem Fall sind seine Handlungsmöglichkeiten sehr beschränkt. Er hat aber die Unterlassungspflicht, keine Menschenleben zu töten und deshalb müsste das Urteil lauten: Schuldig.

Lesen Sie auch die Korrektur zu dieser Argumentation hier.

6 Kommentare:

  1. Das ist eine interessante Analyse, doch lässt sie nicht einen entscheidenden Aspekt außer Acht, das Prinzip der doppelten Wirkung? Natürlich hat der Pilot keine Handlungspflicht zur Tötung irgendwelcher unschuldiger Menschen. Die Handlungsintention des Piloten ist doch, ein Flugzeug abzuschießen, nicht Menschen zu töten. MMn. erfüllt die Situation alle Bedingungen des duplex effectus.

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  2. Sie haben völlig Recht und ich danke Ihnen für diesen wichtigen Hinweis. Auf der Grundlage des Naturrechts wäre die Theorie der doppelten Wirkung hier eine mögliche Rechtfertigung für den Abschuss. Doch dies erfordert eine ausführliche Argumentation und die Prüfung der vier Kriterien, die erfüllt sein müssen. Ich wollte in diesem Beitrag zunächst v.a. die grundsätzliche naturrechtliche Position vorstellen, die im Film und der Diskussion keine Rolle gespielt hat.

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    1. Vielen Dank für diese positive Antwort. Ich werde mich, wenn ich es schaffe, dem Thema in Kürze widmen.

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  3. Ich halte diese Analyse für eher unzutreffend. Die Grundaussage einer rationalen Naturrechtsethik lautet, dass man ontische Güter vernünftig anstreben bzw. ontische Übel vernünftig vermeiden muss, so wie es der rationalen Natur des Menschen entspricht.

    Hier ein interessanter Beitrag zum Dilemma:
    http://peter-knauer.de/TheaterstueckTerror.pdf

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    1. Die "Grundaussage" des Naturrechts lautet, "Man soll das Gute tun und das Böse lassen". Die von Ihnen genannte Aussage ist eine Abwandlung. Es kommt aber immer auf die Anwendung an und dazu sind Prinzipien erforderlich. Die Prinzipien, die in diesem Fall des Terrorangriffs anwendbar sind und die sich letztlich aus dem Grundprinzip des Naturrechts und damit aus der Natur des Menschen ergeben, habe ich im Blogbeitrag genannt.

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  4. Dass man das Gute tun soll, und das Böse lassen, ist eigentlich eine Tautologie. Denn die interessante Frage besteht ja darin, worin das gute bzw. böse Handeln besteht. Hier einfach zu sagen, dass man gemäß der "Natur des Menschen handeln soll" bleibt entweder ohne Kriterien oder man versteht es in dem Sinne, dass man die recta ratio des Handelns expliziert.

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