Der folgende Text von Edward Feser zum Konflikt zwischen den USA und Venezuela ist vor dem Angriff der USA erschienen.
Allem Anschein nach bereiten sich die Vereinigten Staaten
auf einen Krieg gegen Venezuela vor. Seit Monaten sprengen amerikanische
Streitkräfte venezolanische Boote, die angeblich Drogen transportieren. Die USA
haben eine Flotte von Kriegsschiffen vor der Küste des Landes stationiert.
Präsident Trump hat erklärt, dass „dies Krieg ist“ und dass „wir sehr bald auch
an Land damit beginnen werden“, und er hat die Schließung des Luftraums über
Venezuela angeordnet. Er hat außerdem erklärt, dass Nicolas Maduros „Tage als
Präsident Venezuelas gezählt sind“, und ihm befohlen, zurückzutreten und das
Land zu verlassen. Es wurde berichtet, dass die Regierung Pläne für ein
Venezuela nach Maduro schmiedet.
Was sind die Ziele und Gründe für den Konflikt? Trump führt
Venezuelas Status als Quelle für Drogen, Kriminelle und unerwünschte
Einwanderer in die Vereinigten Staaten an. Regierungsbeamte und Republikaner im
Kongress bezeichnen Maduros Regime regelmäßig als „narco-terroristisch“ und
kritisieren den sozialistischen Diktator seit langem für die
Menschenrechtsverletzungen und das wirtschaftliche Chaos, unter denen Venezuela
leidet. Der Sinn des Konflikts scheint also ein Regimewechsel zu sein, um die
staatliche Unterstützung des Drogenhandels zu bestrafen und zu verhindern.
Die Regierung hat jedoch gemischte Signale gesendet. Trump
hat ebenso wie Außenminister Marco Rubio bestritten, dass er einen
Regimewechsel anstrebt. Trumps umstrittene Begnadigung des ehemaligen
honduranischen Präsidenten und verurteilten Drogenhändlers Juan Orlando
Hernandez spricht gegen eine ernsthafte Absicht, den staatlich geförderten
Drogenhandel zu bestrafen. Trump hat sich auch geweigert, sich dazu zu äußern,
ob er Bodentruppen nach Venezuela entsenden würde oder wie weit er gehen würde,
um Maduro zu stürzen.
Daher ist unklar, ob die USA wirklich beabsichtigen, in den
Krieg zu ziehen – und wenn ja, was der Sinn dieses Krieges wäre. Ebenso unklar
ist die rechtliche Grundlage für den Krieg und die Mittel, mit denen er geführt
werden soll. Es gibt keine Genehmigung des Kongresses für einen solchen Krieg,
obwohl dies laut Verfassung erforderlich ist. Zwar haben die modernen
US-Präsidenten den Geist dieser Einschränkung nicht besonders respektiert. Aber
sie haben zumindest noch allgemein die Notwendigkeit verspürt, den Kongress
dazu zu bringen, militärische Aktionen, die sie bereits eingeleitet oder
beschlossen hatten, abzusegnen. Es ist besser, wenn die Präsidenten zumindest
teilweise und widerwillig weiterhin an der Buchstabe des Gesetzes festhalten,
als einen Präzedenzfall zu schaffen, indem sie den Kongress einfach komplett
ignorieren.
Zwar hat die Regierung betont, dass die von ihr verfolgten
Drogenhändler „Terroristen” seien. Und es scheint, dass die Regierung davon
ausgeht, dass militärische Angriffe auf diese Personen daher legal sind, da der
Kongress nach dem 11. September die Anwendung militärischer Gewalt gegen
Terroristen genehmigt hat. Wie Andrew McCarthy jedoch argumentiert hat, ist
eine solche Verteidigung fadenscheinig, da Drogenhandel einfach nicht unter die
Definition von „Terrorismus“ nach Bundesrecht fällt. (Und es ist reine
Sophistik, wie manche behaupten, dass Drogenhandel als „Terrorismus“ gilt, da
das Drogenproblem amerikanische Familien „terrorisiert“, Süchtigen „Terror“
gebracht hat und so weiter. Diese lockere Verwendung des Begriffs „Terror“ ist
für die Frage nach der rechtlichen Bedeutung des Begriffs völlig irrelevant.
Man könnte genauso gut argumentieren, dass Produzenten von Krimis und
Horrorfilmen „Terroristen“ sind, da sie beim Publikum „Terror“ auslösen).
Es gibt noch weitere Probleme mit den Angriffen auf die
Boote. In mindestens einem Fall wurde behauptet, dass es sich bei dem
angegriffenen Boot tatsächlich um ein Fischerboot und nicht um ein Drogenboot
handelte. In einem anderen, besonders umstrittenen Fall wurden offenbar
Überlebende eines Angriffs bei einem zweiten Angriff getötet, obwohl sie durch
den ersten Angriff bereits unschädlich gemacht worden waren. Dies widerspricht
den Kriterien des gerechten Krieges (jus in bello) und selbst einige
Vertreter des rechten politischen Spektrums haben dies nach US-Recht als
Kriegsverbrechen bewertet.
Wie dies zeigt, ist die Situation aus Sicht der Theorie des gerechten Krieges, gelinde
gesagt, problematisch. Einige Leser mögen überrascht sein, dass ich so denke,
da ich vor einigen Monaten in einem Artikel in Postliberal Order
argumentiert habe, dass militärische Maßnahmen gegen Drogenkartelle gerecht
sein könnten. Es gibt jedoch einige entscheidende Unterschiede zwischen dem
dort beschriebenen Szenario und der aktuellen Situation in Venezuela.
Erstens waren die Ziele, die ich im Blick hatte, nicht nur
Kriminelle, die sich des Drogenhandels schuldig gemacht hatten, sondern
gewalttätige Schläger, deren Taten wirklich als „terroristisch” bezeichnet
werden können, wie politische Attentate und die Ermordung von Zivilisten, um
die Kontrolle über ein Gebiet zu erlangen. Zweitens stellte ich mir
militärische Maßnahmen vor, die darauf abzielen, bestimmte Personen, die solche
Taten begehen oder anordnen, auszuschalten, und nicht etwa ein umfassendes Programm
zum Regimewechsel. Drittens wies ich darauf hin, dass solche Maßnahmen nur mit
moralisch akzeptablen Mitteln der Kriegsführung durchgeführt werden dürften.
Viertens wies ich auch darauf hin, dass zunächst Alternativen zu einer
militärischen Intervention ausprobiert werden müssten.
Betrachten wir die aktuelle Situation im Lichte der von Denkern wie Thomas von Aquin entwickelten Lehre
vom gerechten Krieg, die besagt, dass militärische Maßnahmen nur dann
gerechtfertigt sind, wenn sie vier
Kriterien erfüllen: Erstens
müssen sie einer gerechten Sache dienen, zweitens
müssen sie von einer rechtmäßigen Autorität durchgeführt werden, drittens muss diese Autorität die
richtigen Absichten haben und viertens
darf der Krieg nur mit rechtmäßigen Mitteln geführt werden. Jedes dieser
Kriterien bedarf einer näheren Erläuterung:
1. Gerechte Sache:
Teil dieses ersten Kriteriums ist, dass ein Krieg für ein legitimes Ziel
geführt werden muss. Was für ein Ziel legitim ist, wurde in der Tradition des
gerechten Krieges so definiert, dass es sich nur um die Verteidigung eines
Rechts handeln kann, das von der Nation, gegen die der Krieg geführt wird,
verletzt wurde. Ein Beispiel dafür wäre natürlich die Abwehr einer Aggression,
da die Aggression einer Nation gegen eine andere eine Verletzung der Rechte der
angegriffenen Nation darstellt. Aber auch andere Ziele können als Verteidigung
eines Rechts gelten, und theoretisch könnten sogar einige der von der
Trump-Regierung angestrebten Ziele als Verteidigung eines Rechts gelten. So
kann es beispielsweise grundsätzlich legitim sein, einen Krieg zu führen, um
den Drogenhandel zu unterbinden, da der Drogenhandel die Rechte der Nation
verletzt, in die die Drogen geschmuggelt werden. Und es kann grundsätzlich
legitim sein, einen Krieg zu führen, um das Volk einer Nation von einer
unterdrückerischen Regierung zu befreien, da eine solche Regierung die Rechte
ihrer eigenen Bürger verletzt.
Das Problem ist, dass ein legitimes Ziel nur eine notwendige
Voraussetzung für einen gerechten Kriegsgrund ist, aber keine hinreichende. Zu
den Voraussetzungen für einen gerechten Kriegsgrund gehören auch andere
Elemente. Zum einen muss der Krieg eine angemessene Reaktion auf die
Rechtsverletzung sein. Nehmen wir zum Beispiel an, eine feindliche Nation hätte
eine Handvoll amerikanischer Bürger getötet. Es wäre absurd, dies als Vorwand
zu nutzen, um einen umfassenden Krieg zu beginnen, der wahrscheinlich Zehntausende
von Opfern auf beiden Seiten fordern würde. Das stünde in keinem Verhältnis zu
dem Schaden, der damit behoben werden soll.
Außerdem muss eine begründete Hoffnung auf Erfolg bestehen.
Krieg ist äußerst zerstörerisch und kann leicht außer Kontrolle geraten, sodass
er niemals ohne triftige Gründe für die Annahme, dass das gewünschte Ergebnis
erzielt werden kann, begonnen werden sollte. Und er muss so geführt werden,
dass er nicht noch größere Übel hervorruft als diejenigen, auf die er eine
Reaktion ist.
Der Krieg darf auch nur als letztes Mittel geführt werden.
Das heißt, es muss klar sein, dass die Ziele, die mit dem Krieg erreicht werden
sollen, ohne Krieg nicht verwirklicht werden können.
Schließlich verlangt das Kriterium der „gerechten Sache”
nicht nur, dass das Ziel eines Krieges gerecht ist, sondern auch, dass es als
gerecht bekannt ist. Das heißt, es reicht nicht aus, wenn irgendwo jemand eine
plausible Begründung für den Krieg zusammenbasteln kann. Die Behörden, die eine
Nation in den Krieg führen, müssen selbst eine solche ausgereifte Begründung
dafür haben.
Wenn man all diese Aspekte der Bedingung der „gerechten
Sache” berücksichtigt, wird klar, dass
die Trump-Regierung diese Bedingung nicht erfüllt hat, zumindest noch
nicht.
So hat sie beispielsweise nicht nachgewiesen, dass ein Krieg
zur Herbeiführung eines Regimewechsels eine angemessene Reaktion auf die
Missstände ist, die sie beheben will. Tatsächlich scheinen einige der
Äußerungen der Regierung entweder uninformiert oder unehrlich zu sein. Die
Ministerin für innere Sicherheit, Kristi Noem, hat behauptet, dass die
Vernichtung des Kokains, das auf venezolanischen Drogenbooten transportiert
wurde, „Hunderte Millionen Menschenleben gerettet” habe. In Wirklichkeit
sterben in den USA jedes Jahr weniger als 30.000 Menschen an einer
Kokainüberdosis, und der größte Teil dieses Kokains stammt aus anderen Ländern
als Venezuela. Einige haben auch versucht, Venezuela mit dem Fentanylhandel in
Verbindung zu bringen, aber in Wirklichkeit steht Fentanyl eher mit China und
Mexiko in Verbindung als mit Venezuela (wie sogar einer der engsten politischen
Verbündeten Trumps betont hat).
Es ist auch nicht klar, ob ein Krieg zur Herbeiführung eines
Regimewechsels einige der Probleme, die die Regierung zu lösen versucht, eher
beheben oder verschärfen würde. Ein solcher Krieg könnte beispielsweise eine
Flüchtlingskrise auslösen, die die Zahl der Einwanderer, die in die USA
einreisen wollen, eher erhöhen als verringern würde. Und wie die jüngste
amerikanische Militärgeschichte dramatisch gezeigt hat, führen Versuche eines
Regimewechsels oft zu ganz anderen Ergebnissen als beabsichtigt.
Die Regierung hat auch nicht klar gemacht, warum Maßnahmen,
die nicht bis zum Krieg reichen, nicht ausreichen würden, um die von ihr
angestrebten Ziele zu erreichen. Tatsächlich hat die Regierung überhaupt keine
klaren und schlüssigen Argumente für einen Krieg mit Venezuela vorgebracht
(geschweige denn für einen gerechten Krieg), so dass man kaum sagen kann, dass
ihr Kriegsgrund als gerecht bekannt ist.
2. Rechtmäßige
Autorität: Wie die Tradition des gerechten Krieges betont, reicht ein gutes
Ziel keineswegs aus, um einen Krieg gerecht zu machen. Denn nicht jeder hat das
Recht, Krieg als Mittel zur Verwirklichung eines solchen Ziels einzusetzen.
Insbesondere Privatpersonen haben dieses Recht nicht. Nur öffentliche Behörden
haben es.
Im amerikanischen System liegt die Befugnis zur Genehmigung
eines Krieges beim Kongress. Deshalb bemühen sich, wie bereits erwähnt, selbst
Präsidenten, die gerne unilateral handeln würden, oft um eine Art Zustimmung
des Kongresses, zumindest wenn es um groß angelegte oder langwierige
Militäraktionen geht. Wenn ein Präsident völlig unabhängig vom Kongress Krieg
führt, verstößt dies somit gegen die Rechtsstaatlichkeit. Es ist vergleichbar
mit einem Handeln in eigenem Namen, wie es eine Privatperson tun würde, und
nicht als Vertreter der rechtmäßigen öffentlichen Gewalt (was ein Präsident
ist, wenn er als Oberbefehlshaber in einem vom Kongress genehmigten Krieg
handelt). Und wie ich oben bereits erwähnt habe, reicht es nicht aus, so zu
tun, als seien die Maßnahmen der Regierung gegen Venezuela durch die
Genehmigung des Kongresses für militärische Maßnahmen gegen Terroristen
irgendwie legitimiert.
Es scheint also klar zu sein, dass die Regierung auch die
zweite Bedingung für einen gerechten Krieg, nämlich die „rechtmäßige
Autorität”, zumindest noch nicht erfüllt hat.
3. Richtige Absicht:
Die Tradition des gerechten Krieges besteht darauf, dass selbst wenn es einen
gerechten Grund für einen Krieg gibt und die Gerechtigkeit dieses Grundes
bekannt ist, ein Krieg dennoch ungerecht ist, wenn dieser Grund nicht die wahre
Motivation für den Krieg ist. Wenn es beispielsweise einen klaren moralisch
legitimen Grund für einen Krieg gibt, die öffentlichen Behörden, die sich
öffentlich auf diesen Grund berufen, jedoch insgeheim andere, illegitime Gründe
für den Krieg haben (wie die Aussicht auf finanziellen Gewinn oder persönlichen
Ruhm), ist der Krieg moralisch befleckt.
Im vorliegenden Fall haben einige vermutet, dass ein Motiv
für einen Krieg mit Venezuela darin besteht, Zugang zu dessen Ölvorkommen zu
erhalten. Mindestens ein republikanischer Abgeordneter hat dies angedeutet,
während andere diese Vermutung anzweifeln. Angesichts des extremen Egoismus von
Trump ist es auch nicht abwegig, sich zu fragen, ob er einen Krieg mit
Venezuela als Möglichkeit sieht, sich einen Platz in der Geschichte zu sichern.
Das ist jedoch Spekulation, und angesichts der bereits genannten Punkte wäre es
unklug, darauf großen Wert zu legen. Selbst wenn wir zugestehen würden, dass es
keinen triftigen Grund gibt, daran zu zweifeln, dass ein Konflikt mit Venezuela
das Kriterium der „richtigen Absicht” für einen gerechten Krieg erfüllt, ändert
das nichts an der Tatsache, dass nicht nachgewiesen wurde, dass er die ersten
beiden Kriterien erfüllt.
4. Gerechte Mittel:
Die Lehre vom gerechten Krieg besagt, dass ein Krieg selbst dann ungerecht sein
kann, wenn er für eine gerechte Sache, von einer rechtmäßigen Autorität und mit
einer gerechten Absicht geführt wird, wenn dabei unmoralische Mittel eingesetzt
werden. Unter den Anforderungen dieser vierten Bedingung ist für den
vorliegenden Zweck die Verpflichtung, gezielte Angriffe auf Nichtkombattanten
zu vermeiden, am relevantesten.
Der zweifelhafte Versuch der Trump-Regierung, die Definition
von „Terrorismus“ zu erweitern, um Angriffe auf Drogenboote zu rechtfertigen,
gibt Anlass zu ernsthaften Zweifeln, ob ein Krieg mit Venezuela diese Bedingung
erfüllen würde. Das Gleiche gilt für den Vorfall, bei dem Männer, die durch
einen Angriff bereits hilflos waren, bei einem Folgeangriff absichtlich getötet
wurden. Der Drogenhandel ist ein schweres Übel, aber diejenigen, die sich daran
beteiligen, sind nicht per se Terroristen und auch in keiner anderen
Weise mit Kombattanten in einem militärischen Konflikt vergleichbar. Sicherlich
können die paramilitärischen Kräfte, die einige Drogenkartelle einsetzen,
plausibel als legitime militärische Ziele angesehen werden, aber es ist
sophistisch, so zu tun, als würde dies bedeuten, dass jeder, der mit dem
Drogenhandel in Verbindung steht, irgendwie als Kombattant gilt. Es ist auch
richtig, dass man argumentieren kann, dass Drogenbosse die Todesstrafe
verdienen, aber das würde eine Hinrichtung nach einem ordentlichen
Gerichtsverfahren rechtfertigen, nicht das wahllose Erschießen von Personen,
die der Beteiligung am Drogenhandel verdächtigt werden.
Wenn die Trump-Regierung ihre Angriffe also nicht auf
militärische Ziele beschränkt und weiterhin die Unterscheidung zwischen
Kombattanten und Nichtkombattanten verwischt, ist es schwer vorstellbar, wie
ein Krieg gegen Venezuela das vierte Kriterium der Lehre vom gerechten Krieg,
nämlich das Kriterium der „richtigen Mittel”, erfüllen könnte.
Angesichts der einzigartigen Schwere eines Krieges und der
potenziellen unvorhersehbaren Schäden selbst gerechtfertigter militärischer
Aktionen liegt die Beweislast immer bei denen, die in den Krieg ziehen wollen,
und nicht bei denen, die davon abraten. Diese Beweislast kann manchmal erfüllt
werden, aber die Trump-Regierung hat dies bisher nicht geschafft.
Quelle: EdwardFeser.blogspot.com

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