Dienstag, 25. Mai 2021

Gemeinwohl, Subsidiarität und Corona. Teil 2

 


Im 1. Teil wurden die Grundlagen für eine Diskussion der Frage vorgestellt, ob die Maßnahmen der Regierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angemessen, bzw. ob diese Maßnahmen im Sinne des Gemeinwohls sind. Dabei wurde der Begriff des Gemeinwohls definiert und die außerordentliche große Bedeutung der Subsidiarität für das Gemeinwohl hervorgehoben. Es wurde die Definition gegeben, dass etwas im Sinne des Gemeinwohls ist, genau dann, wenn es die Mittel zur Verfügung stellt, damit eine Person, oder eine Gemeinschaft in die Lage versetzt wird, ihren Zweck selbständig zu verwirklichen.

 

 

Der entscheidende Eingriff im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Pandemie stellt zweifellos der sogenannte Lockdown dar, die weitgehende Abriegelung der Wirtschaft, der Schulen, der Universitäten und anderer Bildungseinrichtungen, teilweise der Betriebe, der kulturellen Einrichtungen usw. Diese Maßnahmen hatten gravierende Auswirkung auf die gesamte Gesellschaft und den Staat. Die Auswirkungen wurden und werden im Verlauf des Lockdowns immer deutlicher und sie sind auch kaum noch umstritten. So wurde darauf hingewiesen, dass die Bildung der Kinder in den Schulen etwa ein halbes Jahr im Rückstand ist und daher kaum aufgeholt werden kann. Dies hat für die spätere Laufbahn der Kinder weitere Auswirkungen, die erst in vielen Jahren deutlich werden. Ähnliches gilt für die universitäre Bildung. Die wirtschaftlichen Schäden sind noch gar nicht abzuschätzen. Dies bezieht sich nicht nur auf so allgemeine Dinge wie der massive Rückgang des Bruttoinlandsprodukts, sondern besonders auf den Verlust von Arbeitsplätzen, die Kurzarbeit, wodurch die Arbeitnehmer nicht mehr in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften, sondern auf den Staat angewiesen sind. Die damit zusammenhängenden Probleme in den Familien, die ihre regelmäßig anfallenden Kosten und Darlehnsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Hinzu kommen die Schäden im kulturellen Bereich, deren Bedeutung zumeist unterschätzt werden, der aber für eine gesunde Gesellschaft und das Gemeinwohl von großer Bedeutung ist. Dann könnte man erwähnen, dass bei vielen Menschen psychologische Folgen festzustellen sind, besonders auch bei Kindern. Menschen wurden durch die Berichterstattung der Medien in Angst versetzt, woraus sich unterschiedliche Grade von psychischen Störungen und Auffälligkeiten ergeben. Außerdem fehlt vielen Menschen die Möglichkeit zur Erholung, denn die Reisemöglichkeiten wurden massiv beschränkt. Auch die wissenschaftliche Arbeit wurde durch den Lockdown deutlich eingeschränkt, nicht nur, weil die Arbeit in der Forschung z.T. beschränkt wurde, sondern vor allem auch durch die fehlende oder eingeschränkte Kommunikation auf Konferenzen, Tagungen und Kongressen. Noch nicht erwähnt wurde der extreme Anstieg der Staatsverschuldung, der von späteren Generationen bezahlt werden muss und einen großen Schaden für das Gemeinwohl darstellt. Diese Liste könnte fast bis ins Unendliche fortgesetzt werden und ist auch kaum umstritten, wenn diese Folgen auch für die Betroffenen sehr unterschiedlich ausgefallen sind und einige Berufsgruppen, besonders die vom Staat bezahlten Personengruppen des öffentlichen Dienstes, nur geringfügig betroffen sind.

 Verbunden mit den Maßnahmen zur Bekämpfung des Lockdown ist eine massive Einschränkung der Subsidiarität und der Freiheitsrechte, ja sogar der von der Verfassung garantierten Grundrechte und damit grundsätzliche Eingriffe in die Demokratie. Besonders bedauerlich ist es, dass eine freie Debatte und Diskussion der Maßnahmen der Regierung von verschiedenen Seiten behindert wurde und weiterhin behindert wird, was in diesem Ausmaß bisher in westlichen Demokratien nicht bekannt war. Gerade angesichts solch massiver Eingriffe in das Gemeinwohl ist eine Debatte über das Für und Wider wichtiger denn je. Ich möchte hier solche Angriffe und Eingriffe auf die freie Meinungsäußerung nicht im Einzelnen aufzählen, denn sie sollten bekannt sein. Die öffentlich-rechtlichen Medien, denen diese Aufgabe besonders am Herzen liegen müsste, machen für viele Menschen den Eindruck, als ob sie „gleichgeschaltet“ wären und freie Debatten geradezu verhindern.

 Es geht mir aber nicht um die Auflistung all dieser Folgen des Lockdowns (dazu empfehle ich das Buch von Heinz-Lothar Barth und Josef Heinskill: Die Coronakrise) sondern um die Frage, ob diese Maßnahmen dem Gemeinwohl dienen und daher gerechtfertigt werden können. Zweifellos ist die Gesundheit des Volkes ein zentrales Element des Gemeinwohls und der massenhafte Tod von Menschen hätte weit gravierendere Folgen für das Gemeinwohl als ein Lockdown. Allerdings gilt auch in einem solchen Fall, dass die Volksgesundheit nicht identisch ist mit dem Gemeinwohl.

 Zuvor aber noch ein Wort zum Gemeinwohl. Das Ziel des Staates und aller staatlichen Maßnahmen ist das Gemeinwohl. Dies bedeutet, dass der Staat bzw. die staatlichen Organe die Mittel zur Verfügung stellen müssen, damit die Gemeinschaften, insbesondere die Familien und die Bürger ihre eigenen Zwecke und Ziele selbständig verwirklichen können. Es ist also nicht die Aufgabe des Staates, den Familien ihre Aufgaben abzunehmen, z.B. indem der Staat den Menschen das Geld für den Lebensunterhalt bereitstellt. Aufgabe des Staates ist es allenfalls, Menschen zu unterstützen, die, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu erwirtschaften. Diese Unterstützung sollte dann so sein, dass sie die Familien oder Personen in die Lage versetzt, dass sie künftig dazu in der Lage sein werden, selbständig zu leben.

 Dies gilt nun auch für die Gesundheitsfürsorge. Ein vollständig verstaatlichtes Gesundheitswesen widerspricht deshalb dem Gemeinwohl. Dies gibt es in Deutschland auch nicht, auch wenn verschiedene Maßnahmen der letzten Jahrzehnte immer mehr in diese Richtig gehen, was auf naturrechtlicher Grundlage zu verurteilen ist. Doch wie ist dies nun auf eine Pandemie anwendbar? Auch hier müssen, so viel ist klar, die staatlichen Maßnahmen so ein, dass sie die Bürger und die Gemeinschaften in die Lage versetzen, selbständig in der Lage sind, ihre Gesundheit zu bewahren. Dies geschieht z.B. durch klare und verständliche Aufklärung über alle relevanten Erkenntnisse über die Pandemie, über die Art der Ausbreitung, die Symptome, den Verlauf, die Behandlung etc. Darüber hinaus kann der Staat Maßnahmen ergreifen, die dazu führen, dass ausreichend Mittel zur Behandlung und Therapie der Pandemie bereitgestellt werden, u.a. auch Impfstoffe, sofern diese vorhanden sind. Selbstverständlich kommt es auch dem Staat zu, die Zuverlässigkeit und Verträglichkeit der Medikamente und Impfstoffe prüfen zu lassen und ggf. über die Gefahren und Nebenwirkungen aufzuklären. Wichtig ist in diesen Zusammenhang eine offene Debatte mit allen Wissenschaftlern, insbesondere auch solchen, die gegenteilige Ergebnisse ihrer Forschungen präsentieren. In der Wissenschaft gibt es keine Dogmen, sondern empirische Erkenntnisse, die immer nur Wahrscheinlichkeiten liefern und durch weitere Erkenntnisse in Frage gestellt werden können. Werden solche wissenschaftlichen Debatten unterdrückt oder eingeschränkt, ist dies sicher nicht im Sinne des Gemeinwohls.

 Es kann auch eine Situation eintreten, bei der eine Endemie derartig gravierende Folgen hat, dass direkte Eingriffe des Staates in die Freiheitsrechte erforderlich werden und dazu kann auch ein massiver Lockdown gehören, wie wir ihn gerade in Deutschland und vielen anderen Ländern erleben. Es geht also nicht um die Frage, ob ein Lockdown grundsätzlich von Seiten des Staates verordnet werden darf oder nicht. Es geht vielmehr um die Frage der Angemessenheit oder Verhältnismäßigkeit solcher einschneidender Maßnahmen, die unter anderem grundlegende Prinzipien der Gesellschaft außer Kraft setzen. Und genau an dieser Stelle beginnen die entscheidenden Kontroversen.

 Zu Beginn der Pandemie vor mehr als einem Jahr konnte man nicht absehen, wie schwerwiegend eine Infektion mit dem COVID-19 Virus ist und welchen Folgen dies haben wird. Die ersten Infektionen und die extrem schnelle Ausbreitung des Virus weltweit konnten zu Überreaktionen Anlass geben, was dann auch in vielen Ländern geschehen ist, zumal die Medien hier eine sehr unerfreuliche Rolle gespielt haben und die Ereignisse oftmals massiv aufgebauscht haben. Ein öffentlich-rechtliches Medium, dass von den Bürgern bezahlt wird, hätte die Aufgabe eines sachlichen und nüchternen Aufklärung gehabt, was man zumindest beim deutschen ÖRR nicht kennengelernt hat. Jedenfalls sind unter solchen Bedingungen Überreaktionen des Staates und seiner Organe verständlich und somit war auch der erste Lockdown zumindest verständlich, da man die Folgen der Pandemie nicht realistisch abschätzen konnte.

 Nehmen wir zur Verdeutlichung der Frage nach der Verhältnismäßigkeit der ergriffenen Mittel des Staates einmal zwei verschiedene Szenarien. Nehmen wir an, dass sich ein Virus von der Art des Ebola-Virus oder der Pest mit hoher Geschwindigkeit weltweit ausbreitet. Schon in den ersten vier Wochen sterben allein in Deutschland über 80.000 Menschen im Zusammenhang mit dem Virus und die Sterbezahlen nehmen immer weiter zu. In einer solchen Situation sind die Eingriffe des Staates in die bisherige Ordnung der Gesellschaft, wie beim aktuellen Lockdown, wohl unumstritten angemessen. Vor dem ersten Lockdown gab es solche Szenarien – auch von Seiten renommierter Wissenschaftler – die dann zum Lockdown geführt haben.

 Bei einem anderen Szenarium betrachten wir eine ganz normale Grippewelle, vielleicht mit einer geringeren Zahl von Erkrankten und Toten, z.B. wie im Winter 2018, bei dem es etwa 25.000 Tote gegeben haben soll, und ohne jegliche Übersterblichkeit im Jahresvergleich. Wenn die Regierung in einer solchen Situation einen Lockdown verordnet hätte, wäre dies sicherlich unangemessen gewesen, denn die Folgen des Lockdowns wären erheblich schwerwiegender gewesen als die Erkrankung mit dem Grippevirus und die üblichen Maßnahmen zur Bekämpfung einer Grippe hätten ausgereicht, besonders wenn man sich auf die gefährdeten Personengruppen konzentriert und diese vor einer Infektion bewahrt.

 Nun ist die Covid-19 Pandemie irgendwo in der Mitte zwischen diesen beiden Extremen. Sie ist nicht annähernd so schlimm wie die im ersten Szenarium beschriebene Endemie, aber deutlich gefährlicher als ein durchschnittliche Grippeendemie. Dies war im Grunde nach dem ersten Lockdown im Hochsommer und Herbst des Jahres 2020 weitgehend klar. Alle wesentliche Erkenntnisse über das neue Virus lagen vor und waren bekannt. Man kannte die Personengruppen, die besonders gefährdet waren und die Risikofaktoren, die einen schweren Krankheitsverlauf wahrscheinlich machen. Daher konnte man jetzt gezielte Maßnahmen ergreifen, um diese Personenkreise zu schützen. Eine Ausbreitung des Virus grundsätzlich zu verhindern, galt bereits damals als unmöglich (wenn man mal von einigen Ideologen der „Zero-Covid Bewegung“ absieht).

 Wenn man nun unter diesen Bedingungen die Verhältnismäßigkeit eines zweiten oder dritten Lockdowns vergleicht mit gezielten Maßnahmen zum Schutz der gefährdeten Personenkreise, so ist offensichtlich – zumindest bin ich nach diesen Überlegungen dieser Überzeugung – dass ein zweiter Lockdown unverhältnismäßig und unangemessen ist und keinen wirklich zusätzlichen Nutzen mit sich bringt. Stattdessen wird die ganze Gesellschaft in Mitleidenschaft gezogen und sehr schwere Schäden sind entstanden, die bislang noch gar nicht absehbar sind. Das dies zutrifft, beweist unter anderem Schweden und andere Länder, die keinen zweiten Lockdown hatten und im Vergleich zu Deutschland nicht schlechter dastehen.

 Dies ist eine rein rationale und sachliche Überlegung, die ohne Vorurteile oder ideologische Hintergründe von jedem nachvollzogen werden kann. Da diese Informationen auch den Regierenden schon früh bekannt waren (wie gesagt, im Sommer 2020), sind die weiteren, noch verschärften Maßnahmen nicht zu entschuldigen. In gewisser Weise war dies den Regierenden wohl auch irgendwie bewusst, denn die Begründungen für die weiteren Lockdowns wurden verändert und diese Begründungen waren viel zu schwach, um die noch verschärften Maßnahmen zu rechtfertigen. Viele Menschen spekulieren deshalb, dass diese Maßnahmen im Zusammenhang mit dem zweiten Lockdown einen anderen Hintergrund haben und eigentlich nichts mit der Pandemie zu tun haben. Ich möchte mich hier nicht an diesen Spekulationen beteiligen.

 Allerdings bin ich der Überzeugung, dass die weiteren Lockdowns und die Fortsetzung derselben einen massiven Angriff auf das Gemeinwohl Deutschlands darstellen und insbesondere die damit verbundene weitgehende Aufhebung der Subsidiarität, besonders bei dem Infektionsschutzgesetz, einen schwerwiegenden Angriff auf das Naturrecht und die natürliche Ordnung der Gesellschaft darstellt. Ein Staat der so weit geht, dass er bewusst das Gemeinwohl und die wichtigsten Prinzipien des Naturrechts außer Kraft setzt, kann von seinen Bürgern nicht mehr erwarten, dass sie ihm künftig noch vertrauen.

 

 

 

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