In letzter Zeit ist der Begriff „Gemeinwohl“ erstaunlicherweise in bestimmten linken Kreisen mit einer Tendenz zum Kollektivismus wieder häufiger gefallen. Liberale, Libertäre und auch konservativ Liberale können mit dem Begriff wenig anfangen und da dieser Begriff von Linken heute verwendet wird, wird er von dieser Seite oftmals verurteilt. Sie sprechen lieber vom „Gesellschaftsvertrag“, ein Begriff aus der frühen Neuzeit, der auf John Locke und anderen liberalen Philosophen, v.a. auf Rosseau, zurückgeht und sich direkt gegen den naturrechtlichen Begriff des „Gemeinwohls“ richtet. Oft werden heute die Begriffe „Gemeinwohl“ und „Gesellschaftsvertrag“ mehr oder weniger synonym verwendet, was zu einer erheblichen Begriffsverwirrung führt.
Ich kann nun in einem Blogbeitrag den ganzen Zusammenhang
nicht erläutern; dazu ist viel mehr Raum erforderlich als das Blog bietet. Ich
habe aber kürzlich ein sehr gutes Buch wiederentdeckt, indem eine präzise
Definition des Gemeinwohls gegeben wurde und zwar im Zusammenhang mit einer politisch-gesellschaftliche
Perspektive für eine naturrechtliche Gesellschaftsordnung. Das Buch erschien
erstmals 2008 als Sonderheft der Zeitschrift CIVITAS. Zeitschrift für das
christliche Gemeinwesen, dass vom gleichnamigen Institut herausgegeben
wurde. Der Titel dieses Sonderheft 2 des Civitas-Instituts lautete: Soziale
Demokratie und wirtschaftliche Selbstverwaltung. Für eine christliche Gesellschaftsordnung.
Das Sonderheft erschien ohne die Nennung eines Autors, aber im Jahr 2021 wurde
dieses Heft nachgedruckt unter dem Autorennamen Heinrich M. Robben und ist nun
im Verlag editiones
scholasticae wieder lieferbar.
Nach dieser lange Vorrede nun zum Thema Gemeinwohl zurück.
In diesem Buch ist das Gemeinwohl im naturrechtlichen Verständnis durchgehend
Thema. Doch im ersten Teil des Buches wird eine gute Definition und Erläuterung
des Begriffs vorgestellt, wie sie jahrhundertelang in der naturrechtlichen
Tradition von Aristoteles über Thomas von Aquin bis in die 1960er Jahre üblich
war, und wie sie auch dem deutschen Grundgesetz zugrundeliegt. Hier nun der
Text:
Der Begriff des Gemeinwohls ist heute, d.h. in den
modernen liberalen Gesellschaften, weitgehend aus der Mode gekommen. Es ist
aber das Grundprinzip der katholischen Soziallehre schlechthin. Der Begriff
selbst ist zutiefst in der katholischen Soziallehre verankert und kommt vom hl.
Thomas von Aquin; er spricht vom bonum commune, das gemeinsame Gut.
Gleichwohl gehört das Prinzip des Gemeinwohls in erster Linie zum Naturrecht,
setzt also nicht notwendig die Offenbarung Gottes voraus. Deshalb findet es
sich auch bereits im römischen Recht. (W. Waldstein, J.M. Rainer, 2005) Was ist
nun mit dem Gemeinwohl einer Gemeinschaft bzw. des Staates gemeint? Das
Gemeinwohl ist der Zweck bzw. das Ziel der Gemeinschaft und des Staates. Dies
wird durch die folgenden Überlegungen gut nachvollziehbar. Alles was von Natur
aus da ist, hat einen Zweck. Dies gilt nicht nur für die geschaffenen
Naturdinge, sondern ebenso für die Gemeinschaft. Der Mensch ist als
Einzelindividuum gar nicht lebensfähig, er braucht die Gemeinschaft
wesensmäßig. Insofern sind die Menschen auf ihre Mitmenschen, v.a. natürlich
auf ihre Familie, angewiesen. Weshalb aber ist der Mensch auf die Gemeinschaft
angewiesen? Weil er alleine nicht in der Lage ist, die Güter, die er zum Leben
notwendig braucht, alleine zu beschaffen und sich gegen alle eventuellen
Angriffe zu schützen. Dies ist beim Säugling ganz offensichtlich, aber auch
beim Erwachsenen ist es so, daß er die Leistung anderer Menschen benötigt, um
seine materiellen und geistigen Güter zu bekommen. In einem gewissen Umfang
kann der Bauer seine Lebensmittel sich selbst besorgen, soweit seine
Arbeitskraft dies zuläßt. Allerdings wäre seine Ernährung sicherlich sehr
einseitig und eintönig, wenn er nicht bestimmte seiner Produkte, von denen er
zuviel angebaut hat, mit anderen tauschen würde, die dieses Produkt benötigen,
wofür er wiederum Produkte bekommt, die er benötigt. Die Güter nun, die alle
benötigen, die aber von den Einzelnen nicht ausreichend beschafft werden
können, die Gesamtheit dieser Güter, materieller und auch geistiger, nennt man
‚Gemeinwohl’. Deshalb ist der Zweck der Gemeinschaft das Gemeinwohl, d.h. die
Beschaffung und Bereitstellung der von allen benötigten Güter. Die Gesellschaft
hat dabei freilich nur der Ergänzungsbedürftigkeit
der Einzelnen Rechnung zu tragen, d.h. nur die Güter zu
beschaffen, die der Einzelne sich allein nicht beschaffen kann. Die
Gesellschaft soll und kann dem Einzelnen nicht das abnehmen, was dieser selbst
zu tun vermag. Daher umfaßt das Gemeinwohl insbesondere diejenigen Güter, die
den Einzelnen in die Lage versetzen, das für sein Privatwohl Notwendige sich
selbst zu beschaffen.
(…)
Und dann folgt nach einer Reihe weiterer Seiten, die diese Zusammenhänge
ausführlicher erläutern, die Definition des Begriffs "Gemeinwohl":
GW „Gesamtgemeinwohl“
= x ist das Gesamtgemeinwohl genau dann, wenn x die Gesamtheit der Bedingungen
ist, durch die der Möglichkeit nach alle Glieder eines Staates frei und
selbständig ihr irdischen Glück erreichen können.
Zu betonen ist in dieser Definition, daß, wie schon
früher gesagt wurde, das Gesamtgemeinwohl nicht primär in der Bereitstellung
bestimmter Güter besteht – dies ist die Aufgabe der Gliedgemeinschaften –,
sondern in der Bereitstellung der Gesamtheit der Bedingungen, damit z.B. die
Gliedgemeinschaften Güter zur Verfügung stellen können, um dadurch den Bedarf der
Menschen innerhalb eines Staates zu decken. Es handelt sich aber
nicht nur um die Bereitstellung einzelner Bedingungen
sondern der Gesamtheit,
d.h. aller Bedingungen, die für das irdische Glück der
Menschen erforderlich sind.
Weiterhin kann der Staat in der Sorge um das
Gesamtgemeinwohl auch nicht garantieren, daß alle Glieder des Staates frei und
selbständig ihr irdischen Glück tatsächlich erreichen. Das Gesamtgemeinwohl ist
die Gesamtheit der Bedingungen, durch die die Glieder der Gemeinschaft in die Lage
versetzt werden, die Möglichkeit zu erhalten, frei und selbständig ihr irdisches
Ziel zu erreichen. Der Staat kann und soll den Gliedgesellschaften und den
Einzelnen keineswegs die Sorge um ihr irdischen Glück abnehmen. Er soll sie nur
in die Lage versetzen, dieses Ziel bzw. diese Ziele selbständig zu erreichen.
Schon die Definition enthält im Hintergrund die Notwendigkeit des Subsidiaritätsprinzips,
wonach der Staat, der für das Gesamtgemeinwohl oder das Allgemeinwohl (beide
Worten werden von uns synonym verwendet) zuständig ist, den Gliedern keine
Aufgaben abnehmen darf, die diese Glieder aus eigener Kraft zu erledigen in der
Lage sind.
Aus diesen kurzen Zitaten wird offensichtlich, dass das, was
heute, insbesondere von Linken und vor allem Grünen mit Berufung auf das
Gemeinwohl vertreten und getan wird, dem naturrechtlichen Verständnis des
Gemeinwohls fast diametral entgegengesetzt ist. Staatliche Akteure greifen
direkt in die Aufgaben der Gemeinschaft ein und handeln in einer Weise, die den
grundlegenden Unterschied zwischen Staat und Gemeinschaft ignorieren. Diese
Handlungsweise ist ein deutliches Indiz für einen totalitären Staat, ganz
gleich ob es sich um einen nationalistischen, einen sozialistischen oder
islamistischen Staat handelt.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema lesen möchten, kann ich Ihnen
das Buch sehr ans Herz legen.

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