Samstag, 22. August 2026

Gemeinwohl


In letzter Zeit ist der Begriff „Gemeinwohl“ erstaunlicherweise in bestimmten linken Kreisen mit einer Tendenz zum Kollektivismus wieder häufiger gefallen. Liberale, Libertäre und auch konservativ Liberale können mit dem Begriff wenig anfangen und da dieser Begriff von Linken heute verwendet wird, wird er von dieser Seite oftmals verurteilt. Sie sprechen lieber vom „Gesellschaftsvertrag“, ein Begriff aus der frühen Neuzeit, der auf John Locke und anderen liberalen Philosophen, v.a. auf Rosseau, zurückgeht und sich direkt gegen den naturrechtlichen Begriff des „Gemeinwohls“ richtet. Oft werden heute die Begriffe „Gemeinwohl“ und „Gesellschaftsvertrag“ mehr oder weniger synonym verwendet, was zu einer erheblichen Begriffsverwirrung führt.

 

Ich kann nun in einem Blogbeitrag den ganzen Zusammenhang nicht erläutern; dazu ist viel mehr Raum erforderlich als das Blog bietet. Ich habe aber kürzlich ein sehr gutes Buch wiederentdeckt, indem eine präzise Definition des Gemeinwohls gegeben wurde und zwar im Zusammenhang mit einer politisch-gesellschaftliche Perspektive für eine naturrechtliche Gesellschaftsordnung. Das Buch erschien erstmals 2008 als Sonderheft der Zeitschrift CIVITAS. Zeitschrift für das christliche Gemeinwesen, dass vom gleichnamigen Institut herausgegeben wurde. Der Titel dieses Sonderheft 2 des Civitas-Instituts lautete: Soziale Demokratie und wirtschaftliche Selbstverwaltung. Für eine christliche Gesellschaftsordnung. Das Sonderheft erschien ohne die Nennung eines Autors, aber im Jahr 2021 wurde dieses Heft nachgedruckt unter dem Autorennamen Heinrich M. Robben und ist nun im Verlag editiones scholasticae wieder lieferbar.

 

Nach dieser lange Vorrede nun zum Thema Gemeinwohl zurück. In diesem Buch ist das Gemeinwohl im naturrechtlichen Verständnis durchgehend Thema. Doch im ersten Teil des Buches wird eine gute Definition und Erläuterung des Begriffs vorgestellt, wie sie jahrhundertelang in der naturrechtlichen Tradition von Aristoteles über Thomas von Aquin bis in die 1960er Jahre üblich war, und wie sie auch dem deutschen Grundgesetz zugrundeliegt. Hier nun der Text:

 

Der Begriff des Gemeinwohls ist heute, d.h. in den modernen liberalen Gesellschaften, weitgehend aus der Mode gekommen. Es ist aber das Grundprinzip der katholischen Soziallehre schlechthin. Der Begriff selbst ist zutiefst in der katholischen Soziallehre verankert und kommt vom hl. Thomas von Aquin; er spricht vom bonum commune, das gemeinsame Gut. Gleichwohl gehört das Prinzip des Gemeinwohls in erster Linie zum Naturrecht, setzt also nicht notwendig die Offenbarung Gottes voraus. Deshalb findet es sich auch bereits im römischen Recht. (W. Waldstein, J.M. Rainer, 2005) Was ist nun mit dem Gemeinwohl einer Gemeinschaft bzw. des Staates gemeint? Das Gemeinwohl ist der Zweck bzw. das Ziel der Gemeinschaft und des Staates. Dies wird durch die folgenden Überlegungen gut nachvollziehbar. Alles was von Natur aus da ist, hat einen Zweck. Dies gilt nicht nur für die geschaffenen Naturdinge, sondern ebenso für die Gemeinschaft. Der Mensch ist als Einzelindividuum gar nicht lebensfähig, er braucht die Gemeinschaft wesensmäßig. Insofern sind die Menschen auf ihre Mitmenschen, v.a. natürlich auf ihre Familie, angewiesen. Weshalb aber ist der Mensch auf die Gemeinschaft angewiesen? Weil er alleine nicht in der Lage ist, die Güter, die er zum Leben notwendig braucht, alleine zu beschaffen und sich gegen alle eventuellen Angriffe zu schützen. Dies ist beim Säugling ganz offensichtlich, aber auch beim Erwachsenen ist es so, daß er die Leistung anderer Menschen benötigt, um seine materiellen und geistigen Güter zu bekommen. In einem gewissen Umfang kann der Bauer seine Lebensmittel sich selbst besorgen, soweit seine Arbeitskraft dies zuläßt. Allerdings wäre seine Ernährung sicherlich sehr einseitig und eintönig, wenn er nicht bestimmte seiner Produkte, von denen er zuviel angebaut hat, mit anderen tauschen würde, die dieses Produkt benötigen, wofür er wiederum Produkte bekommt, die er benötigt. Die Güter nun, die alle benötigen, die aber von den Einzelnen nicht ausreichend beschafft werden können, die Gesamtheit dieser Güter, materieller und auch geistiger, nennt man ‚Gemeinwohl’. Deshalb ist der Zweck der Gemeinschaft das Gemeinwohl, d.h. die Beschaffung und Bereitstellung der von allen benötigten Güter. Die Gesellschaft hat dabei freilich nur der Ergänzungsbedürftigkeit

der Einzelnen Rechnung zu tragen, d.h. nur die Güter zu beschaffen, die der Einzelne sich allein nicht beschaffen kann. Die Gesellschaft soll und kann dem Einzelnen nicht das abnehmen, was dieser selbst zu tun vermag. Daher umfaßt das Gemeinwohl insbesondere diejenigen Güter, die den Einzelnen in die Lage versetzen, das für sein Privatwohl Notwendige sich selbst zu beschaffen.

(…)

 

Und dann folgt nach einer Reihe weiterer Seiten, die diese Zusammenhänge ausführlicher erläutern, die Definition des Begriffs "Gemeinwohl":

 

GW „Gesamtgemeinwohl“ = x ist das Gesamtgemeinwohl genau dann, wenn x die Gesamtheit der Bedingungen ist, durch die der Möglichkeit nach alle Glieder eines Staates frei und selbständig ihr irdischen Glück erreichen können.

 

Zu betonen ist in dieser Definition, daß, wie schon früher gesagt wurde, das Gesamtgemeinwohl nicht primär in der Bereitstellung bestimmter Güter besteht – dies ist die Aufgabe der Gliedgemeinschaften –, sondern in der Bereitstellung der Gesamtheit der Bedingungen, damit z.B. die Gliedgemeinschaften Güter zur Verfügung stellen können, um dadurch den Bedarf der Menschen innerhalb eines Staates zu decken. Es handelt sich aber

nicht nur um die Bereitstellung einzelner Bedingungen sondern der Gesamtheit,

d.h. aller Bedingungen, die für das irdische Glück der Menschen erforderlich sind.

 

Weiterhin kann der Staat in der Sorge um das Gesamtgemeinwohl auch nicht garantieren, daß alle Glieder des Staates frei und selbständig ihr irdischen Glück tatsächlich erreichen. Das Gesamtgemeinwohl ist die Gesamtheit der Bedingungen, durch die die Glieder der Gemeinschaft in die Lage versetzt werden, die Möglichkeit zu erhalten, frei und selbständig ihr irdisches Ziel zu erreichen. Der Staat kann und soll den Gliedgesellschaften und den Einzelnen keineswegs die Sorge um ihr irdischen Glück abnehmen. Er soll sie nur in die Lage versetzen, dieses Ziel bzw. diese Ziele selbständig zu erreichen. Schon die Definition enthält im Hintergrund die Notwendigkeit des Subsidiaritätsprinzips, wonach der Staat, der für das Gesamtgemeinwohl oder das Allgemeinwohl (beide Worten werden von uns synonym verwendet) zuständig ist, den Gliedern keine Aufgaben abnehmen darf, die diese Glieder aus eigener Kraft zu erledigen in der Lage sind.

 

Aus diesen kurzen Zitaten wird offensichtlich, dass das, was heute, insbesondere von Linken und vor allem Grünen mit Berufung auf das Gemeinwohl vertreten und getan wird, dem naturrechtlichen Verständnis des Gemeinwohls fast diametral entgegengesetzt ist. Staatliche Akteure greifen direkt in die Aufgaben der Gemeinschaft ein und handeln in einer Weise, die den grundlegenden Unterschied zwischen Staat und Gemeinschaft ignorieren. Diese Handlungsweise ist ein deutliches Indiz für einen totalitären Staat, ganz gleich ob es sich um einen nationalistischen, einen sozialistischen oder islamistischen Staat handelt.

 

Wenn Sie mehr zu diesem Thema lesen möchten, kann ich Ihnen das Buch sehr ans Herz legen.

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